Die Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht ist ein Rechtsinstitut mit langer und bewegter Geschichte aber überraschend schwach konturierten rechtssystematischen Strukturen. Vor allem in der jüngeren Vergangenheit ist eine bemerkenswerte Tendenz zur weiteren dogmatischen Entkleidung des Rechtsinstituts in der höchstrichterlichen Rechtsprechung erkennbar. Die Untersuchung verfolgt das Ziel, eine Bestandsaufnahme des Rechtsinstituts als Teil des Staatshaftungsrechts, als generalisierte Eingriffsbefugnis des Staates und als interbehördliches Ausgleichsinstrument mit einer Kritik seiner Herleitung und praktischen Anwendung zu verbinden. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass ein Rückgriff auf das Rechtsinstitut nicht notwendig ist, weil der öffentlichrechtliche Erstattungsanspruch und das verwaltungsrechtliche Schuldverhältnis vorhandene Regelungslücken bereits ausfüllen und ungesetzliche Eingriffe der Staatsmacht in private Vermögensrechte unzulässig sind.
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»Jedenfalls ist das Werk von Kreitmeier uneingeschränkt zu empfehlen. Es stellt ein Grundlagenwerk dar, das in jede einigermaßen
ausgestattete öffentlich-rechtliche Bibliothek gehört.« Dr. Erwin Allesch, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 21/2019
»Zur Lektüre dringend empfohlen sei daher diese Arbeit nicht nur den Vertretern der Verwaltungsrechtspflege. Sie ist vielmehr zugleich eine Fundgrube für Anregungen zu einer Neuregelung des Systems der staatlichen Einstandspflichten, weshalb sie insbesondere die rechtsgestaltende, gesetzesvorbereitende Tätigkeit von Ministerialbeamten der Bundesverwaltung unterstützen könnte. Für die Wissenschaft lässt sich schließlich festhalten, dass das Lehrbuch des Staatshaftungsrechts von Fritz Ossenbühl, welches seit 2013 in 6. Auflage von ihm und seinem Schüler Matthias Cornils weitergeführt wird, zahlreiche Juristen seit Jahrzehnten für diese gerade in ihrer Unvollkommenheit spannende Rechtsmaterie zu begeistern vermag. Die dortigen Ausführungen zur GoA (S. 409-421) sollten in der nächsten Auflage dieses Lehrbuchs mit den Gedanken dieser exzellenten Dissertation angereichert werden.« Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 7/2019
ausgestattete öffentlich-rechtliche Bibliothek gehört.« Dr. Erwin Allesch, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 21/2019
»Zur Lektüre dringend empfohlen sei daher diese Arbeit nicht nur den Vertretern der Verwaltungsrechtspflege. Sie ist vielmehr zugleich eine Fundgrube für Anregungen zu einer Neuregelung des Systems der staatlichen Einstandspflichten, weshalb sie insbesondere die rechtsgestaltende, gesetzesvorbereitende Tätigkeit von Ministerialbeamten der Bundesverwaltung unterstützen könnte. Für die Wissenschaft lässt sich schließlich festhalten, dass das Lehrbuch des Staatshaftungsrechts von Fritz Ossenbühl, welches seit 2013 in 6. Auflage von ihm und seinem Schüler Matthias Cornils weitergeführt wird, zahlreiche Juristen seit Jahrzehnten für diese gerade in ihrer Unvollkommenheit spannende Rechtsmaterie zu begeistern vermag. Die dortigen Ausführungen zur GoA (S. 409-421) sollten in der nächsten Auflage dieses Lehrbuchs mit den Gedanken dieser exzellenten Dissertation angereichert werden.« Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 7/2019