Inhaltsangabe:Einleitung: Die Mehrzahl der verlässlichen Vergleichsuntersuchungen zur internationalen Unternehmensteuerbelastung kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei Kapitalgesellschaften eine der höchsten nominellen und effektiven Steuerbelastungen aufweist. Seit geraumer Zeit ist ein internationaler Steuersatzsenkungswettbewerb zu beobachten, der dazu geführt hat, dass die durchschnittliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU von 1993 bis heute von 38% auf 24,2% gesunken ist. Auch Deutschland hat in diesem Zeitraum die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften von 59,7% auf 38,65% gesenkt, weist aber dennoch die höchste nominelle Steuerbelastung auf, die dazu führt, dass Deutschland international nicht wettbewerbsfähig ist. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Unternehmensteuerreform 2008 zwei Hauptziele. Zum einen soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und international wettbewerbsfähig gemacht werden. Zum anderen soll das nationale Steueraufkommen gesichert werden, so dass der Staat die nötigen Zukunftsinvestitionen tätigen kann, um die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Beim weiterhin herrschenden Steuersatzsenkungswettbewerb muss immer berücksichtigt werden, dass Steuern bei Standort- und Investitionsentscheidungen nur ein Faktor unter mehreren sind. Staaten mit guten Standortbedingungen müssen weiterhin in der Lage sein, höhere Steuern zu erheben als Staaten mit schlechteren Standortbedingungen. Die Kritik am deutschen Steuersystem beschränkt sich allerdings nicht nur auf die Höhe der Steuerbelastung. Der Vorwurf lautet, dass das deutsche Steuersystem reformbedürftig sei, da es Wachstum und Beschäftigung hemme, zu kompliziert sei sowie das Leistungsfähigkeitsprinzip vielfältig und unsystematisch durchbreche. Vor diesem Hintergrund haben CDU, CSU und SPD bereits im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 folgende Ziele vereinbart, an denen sich die Unternehmensteuerreform ausrichten soll: Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit, weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität, Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten, Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentl. Haushalte sowie die nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis. Der Bundesrat hat am 06.07.2007 der vom Bundestag am 25.05.2007 verabschiedeten Unternehmensteuerreform zugestimmt. Neben den ab 2008 [¿]
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