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Der Verwaltungsrechtsschutz im Artenschutzrecht ist geprägt vom Kontrollmodell der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative. Danach schränken die Gerichte ihre Kontrolle artenschutzrechtlicher Entscheidungen ein, wenn und soweit der Rechtsanwender bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe auf fachwissenschaftliches Wissen angewiesen ist, solches Wissen allerdings entweder (noch) nicht vorhanden oder durch Ungewissheit geprägt ist. Die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative steht somit im Spannungsverhältnis zur Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, weil diese eine…mehr
Der Verwaltungsrechtsschutz im Artenschutzrecht ist geprägt vom Kontrollmodell der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative. Danach schränken die Gerichte ihre Kontrolle artenschutzrechtlicher Entscheidungen ein, wenn und soweit der Rechtsanwender bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe auf fachwissenschaftliches Wissen angewiesen ist, solches Wissen allerdings entweder (noch) nicht vorhanden oder durch Ungewissheit geprägt ist. Die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative steht somit im Spannungsverhältnis zur Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, weil diese eine hinreichende gerichtliche Prüfung der tatsächlichen und rechtlichen Seite eines Streitfalls verlangt. Da der Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten auch durch Vorgaben des Unions- und Völkerrechts gewährleistet wird, stellt sich zudem die Frage der Vereinbarkeit der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative mit den unions- und völkerrechtlichen Rechtsschutzgewährleistungen. Das Buch untersucht die Vereinbarkeit des Kontrollmodells mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG sowie den einschlägigen Rechtsschutzgewährleistungen des Unions- und des Völkerrechts.
Dr. Andreas Rietzler ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist schwerpunktmäßig im Umwelt- und Planungsrecht tätig und berät zu allen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Realisierung von Bauvorhaben und der Durchführung komplexer Genehmigungsverfahren für Großprojekte.
Inhaltsangabe
Kapitel 1: Das besondere Artenschutzrecht als Gegenstand gerichtlicher Kontrolle.- Kapitel 2: Die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative.- Kapitel 3: Vereinbarkeit der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG.- Kapitel 4: Anforderungen des Unionsrechts an die nationale Verwaltungsgerichtskontrolle.- Kapitel 5: Rechtsschutzrelevante Vorgaben des Völkerrechts.- Kapitel 6: Schluss.
Kapitel 1: Das besondere Artenschutzrecht als Gegenstand gerichtlicher Kontrolle.- Kapitel 2: Die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative.- Kapitel 3: Vereinbarkeit der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG.- Kapitel 4: Anforderungen des Unionsrechts an die nationale Verwaltungsgerichtskontrolle.- Kapitel 5: Rechtsschutzrelevante Vorgaben des Völkerrechts.- Kapitel 6: Schluss.
Kapitel 1: Das besondere Artenschutzrecht als Gegenstand gerichtlicher Kontrolle.- Kapitel 2: Die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative.- Kapitel 3: Vereinbarkeit der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG.- Kapitel 4: Anforderungen des Unionsrechts an die nationale Verwaltungsgerichtskontrolle.- Kapitel 5: Rechtsschutzrelevante Vorgaben des Völkerrechts.- Kapitel 6: Schluss.
Kapitel 1: Das besondere Artenschutzrecht als Gegenstand gerichtlicher Kontrolle.- Kapitel 2: Die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative.- Kapitel 3: Vereinbarkeit der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG.- Kapitel 4: Anforderungen des Unionsrechts an die nationale Verwaltungsgerichtskontrolle.- Kapitel 5: Rechtsschutzrelevante Vorgaben des Völkerrechts.- Kapitel 6: Schluss.
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