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Die in den letzten Jahren relativ stetig zunehmende Akzeptanz von Aktien bei Privatanlegern führte dazu, dass vermehrt Anleger auf den Kapitalmarkt drängten, die das Anlagerisiko nicht richtig einschätzen konnten. Neben Verstößen gegen das Insiderhandelsverbot erschütterten in jüngster Vergangenheit vor allem Marktmanipulationen das Vertrauen dieser Anleger in den Kapitalmarkt und gefährden damit das Funktionieren dieses wesentlichen Bereichs der Wirtschaftsordnung. Zur Bekämpfung von Marktmanipulationen werden nunmehr verstärkt strafrechtliche Sanktionsnormen herangezogen, die in der…mehr

Produktbeschreibung
Die in den letzten Jahren relativ stetig zunehmende Akzeptanz von Aktien bei Privatanlegern führte dazu, dass vermehrt Anleger auf den Kapitalmarkt drängten, die das Anlagerisiko nicht richtig einschätzen konnten. Neben Verstößen gegen das Insiderhandelsverbot erschütterten in jüngster Vergangenheit vor allem Marktmanipulationen das Vertrauen dieser Anleger in den Kapitalmarkt und gefährden damit das Funktionieren dieses wesentlichen Bereichs der Wirtschaftsordnung. Zur Bekämpfung von Marktmanipulationen werden nunmehr verstärkt strafrechtliche Sanktionsnormen herangezogen, die in der Vergangenheit eher ein Schattendasein führten. Mit der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Bekämpfung von Marktmanipulationen durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) und der Umgestaltung des Manipulationsverbots gemäß
20a WpHG nimmt der strafrechtliche Schutz vor Marktmanipulationen eine neue Dimension an, die die Praxis und die Rechtslehre vor große Herausforderungen stellt. Diesen Herausforderungen möchte sich diese Arbeit stellen, die sich kritisch der gesetzgeberischen Umsetzung des als strafrechtliche Blankettnorm ausgestalteten Marktmanipulationsverbots des
20a WpHG widmet.
Autorenporträt
Der Autor: Andreas M. Schönhöft studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg, Lausanne (Schweiz) und München. Das Referendariat absolvierte er in München. 2006 erfolgte die Promotion an der Universität Augsburg. Ab dem Jahr 2002 war er als Rechtsanwalt für eine große überregional tätige Kanzlei in Düsseldorf tätig und führt seit dem Jahr 2005 die Titel des Fachanwalts für Arbeitsrecht und des Fachanwalts für Steuerrecht. Im Jahr 2006 wechselte er in ein international agierendes Unternehmen nach Hamburg.