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Im Zuge der Digitalisierung haben sich zahlreiche Geschäftsmodelle etabliert, in deren Mittelpunkt die Gestattung einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu kommerziellen Zwecken für den Erhalt einer Leistung steht. Bei der Analyse entsprechender Austauschverhältnisse taucht kaum eine Einzelfrage auf, die nicht umstritten ist. Wie sind Datenüberlassungen zivilrechtlich zu qualifizieren? Liegen diesen Leistungspflichten zugrunde und welchen Inhalt weisen diese auf? Wie sind diese Rechtsverhältnisse in das Vertragstypensystem des Bürgerlichen Rechts einzuordnen? Wie ist mit…mehr

Produktbeschreibung
Im Zuge der Digitalisierung haben sich zahlreiche Geschäftsmodelle etabliert, in deren Mittelpunkt die Gestattung einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu kommerziellen Zwecken für den Erhalt einer Leistung steht. Bei der Analyse entsprechender Austauschverhältnisse taucht kaum eine Einzelfrage auf, die nicht umstritten ist. Wie sind Datenüberlassungen zivilrechtlich zu qualifizieren? Liegen diesen Leistungspflichten zugrunde und welchen Inhalt weisen diese auf? Wie sind diese Rechtsverhältnisse in das Vertragstypensystem des Bürgerlichen Rechts einzuordnen? Wie ist mit Leistungsstörungen umzugehen?

Auf der Grundlage einer vertragstypologischen Analyse werden diese Fragen im Rahmen der Untersuchung aufgegriffen und eine schlüssige Konzeption datengetriebener Austauschverhältnisse entwickelt. Auszugehen ist danach vom Vorliegen entgeltlicher Vertragsverhältnisse, die im Regelfall durch im Synallagma stehende Leistungspflichten von Anbieter und Datensubjekt geprägt sind.
Autorenporträt
Andreas Scheibenpflug absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Die Promotion entstand während seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Dennis Solomon). Seit 2021 ist Andreas Scheibenpflug als Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main tätig und arbeitet nebenher bei einer Wirtschaftskanzlei im Bereich IPMT.
Rezensionen
»Das Werk sollte in keiner rechtsvergleichenden Bibliothek sowohl des Datenschutz- als auch des Zivilrechtlers fehlen.« Prof. Dr. Clemens Thiele, in: Zeitschrift für Informationsrecht, 1/2023