Methodenfragen sind auch im Völkerrecht Machtfragen. Aber wo sind die gerichtlichen Macht- und Methodengrenzen bei der Identifikation von Völkerrechtsverbrechen zu ziehen? Und wo werden sie in der gerichtlichen Praxis gezogen? Das Buch beantwortet die erste (normative) Frage auf Grundlage des Konsensprinzips als Grundnorm-ähnlichen Geltungsgrund. Es plädiert dabei u.a. für einen restriktiveren Umgang mit Deduktionsmethoden bei einem Vorrang der Induktion. Anschließend wird die gerichtliche Praxis auf dieser normativen Hintergrundfolie analysiert. Sie offenbart zu beanstandende Behauptungen (insbesondere in Bezug auf das Rechtsentstehungsrecht) und konsensprinzipwidrige Herleitungen - aber auch eine zu begrüßende Dominanz induktiver Rechtsfindung.