Welche Erwägungen steckt hinter dem unbestimmten Rechtsbegriff der Billigkeit (lat. aequitas)? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Autorin unter Einbeziehung der Rechtslehre des Juristen Christian Thomasius. In den Blüten der Aufklärung ließ Thomasius 1706 und 1717 zwei Dissertationen verfassen, die sich mit der aequitas und der aequitas cerebrina beschäftigen. Hierbei greift er auf anthropologische, moralphilosophische und auch staatsphilosophische Erwägungen zurück und liefert ein umfassendes Bild von seinem Verständnis beider Konstrukte. Damit einher geht eine Betrachtung des Rechts, welches hin- und hergerissen ist zwischen dem fortschrittlichen Denken der Aufklärung und der Achtung der absoluten Staatsgewalt.
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