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Das von Rudolf Stammler formulierte "richtige Recht" war der Versuch, die nach Hegels Tod unter dem Druck des naturwissenschaftlichen Paradigmas in Mißkredit geratene Rechtsphilosophie neu zu konstruieren, ohne sich dem Vorwurf der metaphysischen Spekulation auszusetzen. Die Kontroverse um Stammlers erkenntniskritische Auflösung der Richtigkeitsfrage führte zu materialen Ansätzen, mit denen gegenüber Stammlers formaler Rechtsidee bedingte und inhaltsvolle Maßstäbe als richtiges Recht formuliert wurden.
Aus dem Spektrum der um 1900 vorliegenden Konzepte werden jene untersucht, die auf den
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Produktbeschreibung
Das von Rudolf Stammler formulierte "richtige Recht" war der Versuch, die nach Hegels Tod unter dem Druck des naturwissenschaftlichen Paradigmas in Mißkredit geratene Rechtsphilosophie neu zu konstruieren, ohne sich dem Vorwurf der metaphysischen Spekulation auszusetzen. Die Kontroverse um Stammlers erkenntniskritische Auflösung der Richtigkeitsfrage führte zu materialen Ansätzen, mit denen gegenüber Stammlers formaler Rechtsidee bedingte und inhaltsvolle Maßstäbe als richtiges Recht formuliert wurden.

Aus dem Spektrum der um 1900 vorliegenden Konzepte werden jene untersucht, die auf den Entwicklungsgedanken und den Kulturbegriff rekurrieren. Neben naturwissenschaftlich geprägten Ansätzen Merkels und Liszts findet insbesondere das idealistisch-neuhegelianische Denken Kohlers und Berolzheimers Berücksichtigung. Die Orientierung am entwicklungsgeschichtlichen und kulturellen Kontext führt zu einer Öffnung des Rechts gegenüber vermeintlich voraussetzungslos der Wirklichkeit entnehmbaren Strukturen und Inhalten, ohne daß die Gefahr einer ideologischen Vereinnahmung reflektiert wird.
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Rezensionen
»Dem großen Weltdeuter Niklas Luhmann verdanken wir die Einsicht, daß es sich beim Begriff der 'Kultur' um einen der schlimmsten Begriffe handelt, die je gebildet worden sind. Hätte es dafür noch eines Beweises bedurft, so könnte sich Anna Babette Stier zugute halten, diesen Beweis mit ihrer Dissertation in bravouröser Weise erbracht zu haben. Ihre Beobachtung und Beschreibung der Versuche einer Neubelebung der Rechtsphilosophie um 1900 vermittelt ein eindrucksvolles Bild davon, in welch fragwürdiger Weise dabei der Tendenz nachgegeben wurde, das Recht an der Kulturanschauung einer bestimmten Zeit zu orientieren und es zugleich an jeglichem Problembewußtsein für eine mögliche ideologische Vereinnahmung solcher notwendigerweise offenen 'Theoriekonzepte' fehlen zu lassen. [...] Alles in allem eine in jeder Hinsicht gelungene Dissertation: Ein Thema, das es erst einmal zu entdecken galt; Dank für die analytisch geschulte Beobachtung und Beschreibung einer rechtsphilosophischen Strömung aus der souverän-distanzierten Perspektive einer Rechtshistorikerin; und nicht zuletzt Gratulation zur Erarbeitung von Forschungsergebnissen, die vor allem den Rechtsphilosophen, die noch heute auf der Suche nach dem 'richtigen Recht' sind, zu denken geben sollte.«
Martin Schulte, in: Rechtsgeschichte. Zeitschrift des Max-Plack-Instituts für Europäische Rechtsgeschichte, 10/2007