Zum WerkDas bisher in §§ 17-19 UWG geregelten Recht des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes ist auf Grundlage von EU-Vorschriften in einem eigenen Gesetz neu geregelt. Der Verrat von Geschäftsgeheimnissen kostet die Wirtschaft jährlich Unsummen. Die Eigenständigkeit dieser Rechtsmaterie macht entsprechend einen neuartigen Kommentar unabdingbar.Vorteile auf einen Blickneuer Beck'scher Kurz-Kommentar zum neuen Rechthochaktuellvon führenden Fachleuten kommentiertZielgruppeFür Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen, Markenrechtlerinnen und Markenrechtler, Anwalt- und Richterschaft.
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