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Die Straftatbestände §§ 299a, b StGB stellen die Bestechung und die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2016 unter Strafe. Bei zahlreichen Zusammenarbeitsformen in der Praxis ist seitdem unklar, ob diese sich nach den Vorschriften bereits als strafbare Korruption oder noch als zulässige Kooperation darstellen. Die Arbeit untersucht neben den bestehenden dogmatischen Unsicherheiten der Tatbestände die strafrechtlichen Risiken der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen anhand zahlreicher Einzelfallkonstellationen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass erheblicher…mehr

Produktbeschreibung
Die Straftatbestände §§ 299a, b StGB stellen die Bestechung und die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2016 unter Strafe. Bei zahlreichen Zusammenarbeitsformen in der Praxis ist seitdem unklar, ob diese sich nach den Vorschriften bereits als strafbare Korruption oder noch als zulässige Kooperation darstellen. Die Arbeit untersucht neben den bestehenden dogmatischen Unsicherheiten der Tatbestände die strafrechtlichen Risiken der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen anhand zahlreicher Einzelfallkonstellationen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass erheblicher Beratungsbedarf bei der Ausgestaltung und Verwirklichung diverser Kooperationsformen besteht. Um dieser Verunsicherung entgegenzuwirken, konkretisiert die Autorin diverse zulässige Zusammenarbeitsformen und grenzt diese von strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen ab. Die Arbeit bietet insoweit eine Handreichung für die schwierigen Abgrenzungsfragen zwischen zulässiger Kooperation und strafbarer Korruption.

Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis des Zentrums für Gesundheitsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für das Jahr 2022 ausgezeichnet.
Autorenporträt
Anna Berger studierte von 2013 bis 2018 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, wo sie seit August 2018 am Lehrstuhl von Prof. Dr. Andreas Hoyer (Institut für Kriminalwissenschaften) als Wissenschaftliche Mitarbeiterin beschäftigt ist. Für ihre Dissertation erhielt sie im Jahr 2022 den Förderpreis des Zentrums für Gesundheitsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im Februar 2022 begann sie im Landgerichtsbezirk Kiel mit ihrem Referendariat.
Rezensionen
»Bergers Werk ist jedem zu empfehlen, der sich einen detaillierten Überblick zu den zahlreichen strafrechtlichen Stolpersteinen der Kooperation im Gesundheitswesen verschaffen und zugleich damit vertraut machen will, wie sich bereits der Anschein korruptiver Zusammenarbeit nach Möglichkeit vermeiden lässt. Damit ist die Schrift nicht nur für Straf-, sondern insbesondere auch für Zivilrechtler interessant, die regelmäßig die vertraglichen Grundlagen der Kooperation entwerfen.« Dr. Markus Gierok, in: Gesundheitsrecht, 1/2024