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Das neu geschaffene Rechtsinstitut des Parteiantrags auf Normenkontrolle stellt den Rechtsanwender nicht nur aufgrund vieler Unklarheiten im Gesetz vor Herausforderungen. Das neue Antragsrecht an den VfGH kann auch bedeuten, dass Rechtsanwender, die bisher nur in den Bereichen des Zivil- und Strafverfahrens tätig waren, sich nun auch in den Bereich des verfassungsrechtlichen Verfahrensrechts mitsamt seiner Besonderheiten hineinwagen müssen.
Dieser Praxisleitfaden soll insbesondere jenen Praktikern eine erste Hilfestellung an die Hand geben, die im Bereich des Verfahrens vor dem VfGH noch
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Produktbeschreibung
Das neu geschaffene Rechtsinstitut des Parteiantrags auf Normenkontrolle stellt den Rechtsanwender nicht nur aufgrund vieler Unklarheiten im Gesetz vor Herausforderungen. Das neue Antragsrecht an den VfGH kann auch bedeuten, dass Rechtsanwender, die bisher nur in den Bereichen des Zivil- und Strafverfahrens tätig waren, sich nun auch in den Bereich des verfassungsrechtlichen Verfahrensrechts mitsamt seiner Besonderheiten hineinwagen müssen.

Dieser Praxisleitfaden soll insbesondere jenen Praktikern eine erste Hilfestellung an die Hand geben, die im Bereich des Verfahrens vor dem VfGH noch nicht erfahren sind. Es wurde daher versucht, die Antragsvoraussetzungen und die formale wie inhaltliche Ausgestaltung des Parteiantrags auf Normenkontrolle möglichst plastisch anhand von Checklisten, Beispielen und Hinweisen sowie einem kommentierten Musterantrag darzustellen.

Autorenporträt
Dr. Michael Walbert, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei Frotz Riedl Rechtsanwälte.

Mag. Anna Michaela Satek ist Rechtsanwaltsanwärterin in Wien.

Mag. Elisabeth Wielinger ist Absolventin der Karl-Franzens Universität Graz.

Rezensionen
"Dem Autorenteam des vorliegenden Werks ist dafür zu danken, dass sie den vorliegenden Praxisleitfaden verfasst haben, der nicht nur die Besonderheiten des Zivil- und Strafverfahrens und der daraus resultierenden speziellen Anforderungen detailliert darlegt, sondern auch zahlreiche wertvolle praxisbezogene Tipps enthält." (ZVR - Zeitschrift für Verkehrsrecht Nr. 2/2016, Martin Hiesel)