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Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet kann das Straf- bzw. Strafverfahrensrecht als eine Quelle von Gefahren für Grund- und Menschenrechte angesehen werden. Die Autorin geht der Frage nach, inwieweit die Chartagrundrechte bzw. deren Anwendung durch den Europäischen Gerichtshof im Bereich des Strafrechts einen adäquaten Grundrechtsschutz bieten oder Grundrechte mehr als Störfaktor der unionalen Rechtsdurchsetzung angesehen werden. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde das Strafrecht supranationalisiert. Die sukzessive Ausweitung der Unionskompetenzen im Bereich des Raums der…mehr
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet kann das Straf- bzw. Strafverfahrensrecht als eine Quelle von Gefahren für Grund- und Menschenrechte angesehen werden. Die Autorin geht der Frage nach, inwieweit die Chartagrundrechte bzw. deren Anwendung durch den Europäischen Gerichtshof im Bereich des Strafrechts einen adäquaten Grundrechtsschutz bieten oder Grundrechte mehr als Störfaktor der unionalen Rechtsdurchsetzung angesehen werden. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde das Strafrecht supranationalisiert. Die sukzessive Ausweitung der Unionskompetenzen im Bereich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts war schließlich ein wesentliches Argument für die Ausarbeitung und die Zuerkennung der Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta der Europäischen Union.
Dr. Anna Wanitschek ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Europa- und Völkerrecht der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.
Inhaltsangabe
Charakteristika der Chartagrundrechte.- Eröffnung des Anwendungsbereichs der Grundrechtecharta durch die Ausübung strafrechtlicher Unionskompetenzen.- Gerichtlicher Schutz der Chartagrundrechte im Strafverfahren.
Charakteristika der Chartagrundrechte.- Eröffnung des Anwendungsbereichs der Grundrechtecharta durch die Ausübungstrafrechtlicher Unionskompetenzen.- Gerichtlicher Schutz der Chartagrundrechte im Strafverfahren.
Charakteristika der Chartagrundrechte.- Eröffnung des Anwendungsbereichs der Grundrechtecharta durch die Ausübung strafrechtlicher Unionskompetenzen.- Gerichtlicher Schutz der Chartagrundrechte im Strafverfahren.
Charakteristika der Chartagrundrechte.- Eröffnung des Anwendungsbereichs der Grundrechtecharta durch die Ausübungstrafrechtlicher Unionskompetenzen.- Gerichtlicher Schutz der Chartagrundrechte im Strafverfahren.
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