Ob es um die Angst vor menschlichen Klonen oder die Hoffnung auf Heilung schwerer Krankheiten geht -- die Humanbiotechnik dringt immer stärker in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Ihre wesentlichen Fragestellungen, Ergebnisse, Chancen und Risiken sind inzwischen Gegenstand einer eigenständigen moralphilosophischen Subdisziplin geworden, der Bioethik. In ihrer Dissertation geht Anne Osterlow der Frage nach, ob es, in Parallele zur Bioethik, auch im Strafrecht Sinn macht, eine neue Subdisziplin namens "Biostrafrecht" zu begründen. Dabei geht es der Autorin nicht um die Lösung konkreter biostrafrechtlicher Probleme, sondern um das Auffinden und Abwägen der Argumente, die für oder gegen die Etablierung einer solchen Teildisziplin sprechen.