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Tagesaktuell und dennoch Dauerthema: »Versicherungsfremde Leistungen« - ein Schlagwort, dessen jahrzehntelange politische Brisanz zu erstaunlich geringer rechtswissenschaftlicher »Grundlagenforschung« geführt hat. Die Autorin setzt sich am Beispiel der Arbeitslosenversicherung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu Aufgaben und Beiträgen in der Sozialversicherung auseinander. Aufgrund der allgemein begriffsorientierten Diskussion zum Versicherungscharakter (»Welche Aufgaben sind versicherungsfremd?«) wird der Aussagekraft von Begriffen wie »Sozial-versicherung« auf den Grund gegangen. Die…mehr

Produktbeschreibung
Tagesaktuell und dennoch Dauerthema: »Versicherungsfremde Leistungen« - ein Schlagwort, dessen jahrzehntelange politische Brisanz zu erstaunlich geringer rechtswissenschaftlicher »Grundlagenforschung« geführt hat. Die Autorin setzt sich am Beispiel der Arbeitslosenversicherung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu Aufgaben und Beiträgen in der Sozialversicherung auseinander. Aufgrund der allgemein begriffsorientierten Diskussion zum Versicherungscharakter (»Welche Aufgaben sind versicherungsfremd?«) wird der Aussagekraft von Begriffen wie »Sozial-versicherung« auf den Grund gegangen. Die Debatte zur Sozialstaatlichkeit und die Funktion von Kompetenznormen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG) werden zur Abgrenzung der relevanten Verfassungsnormen gestreift. Da sich im Ergebnis aus den Begriffen allein keine tragfähigen Maßstäbe gewinnen lassen, wird die Einordnung des Sozialversicherungsbeitrags ins Abgabengefüge zum Kernpunkt gemacht. (»Welche Aufgaben können durch Beiträge finanziertwerden?«)

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den sog. Sonderabgaben wird herangezogen, die dortigen Kriterien für eine zulässige Erhebung überprüft und Grundsätze zur Belastung einzelner Gruppen durch nichtsteuerliche Abgaben aufgestellt: Die Beitragserhebung setzt eine besondere Aufgabenverantwortung der belasteten Gruppe im Vergleich zur Allgemeinheit und anderen Gruppen voraus. Solidaritäts- und Subsidiaritätsvorstellungen wie auch vordergründige Gruppennützigkeit reichen hierbei nicht. Auf dieser Basis werden konkret die Zulässigkeit der Beitragsfinanzierung der derzeitigen Aufgaben der Arbeitslosenversicherung von Entgeltersatz bis zu aktiver Arbeitsmarktförderung beleuchtet und rechtspolitische Trennlinien markiert.
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