Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Arbeitswissenschaft / Ergonomie, Note: 1,3, Bergische Universität Wuppertal, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem Hintergrund des §10a des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. März 2000 können inzwischen chronisch Drogensüchtige ihren Drogenkonsum unter hygienischen Bedingungen durchführen. Solche Drogenberatungseinrichtungen mit Drogenkonsumräumen müssen für die dortigen Mitarbeiter eine sichere Arbeitsatmosphäre garantieren. Obwohl bereits 11 Jahre seit der Gesetzeskraft vergingen, fehlen Publikationen über die notwendigen Sicherheitsanforderungen.Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung, der gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitssicherheit sowie einer Analyse der Arbeitstätigkeiten entstand ein Fragebogen. Dieser Fragebogen bildete die Basis für die Befragung entsprechender Einrichtungen. Ein über 50%er Rücklauf erlaubte, die Arbeitssicherheit zu bewerten. Insgesamt ergab die Befragung, dass die Mitarbeiter in den Drogenberatungsstellen mit Drogenkonsumräumen sehr verantwortungsvoll mit ihren Arbeitstätigkeiten umgehen. Trotzdem ließ sich aus der Befragung eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit herleiten. Dazu gehören z.B. Vorschläge zur Positionierung der Kanülenabwurfbehälter, zur Verbesserung der hygienischen Situation oder zum Umgang mit den Hunden der Klienten.
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