Annette Heinz widmet sich dem Enforcement-Verfahren zur Kontrolle von Rechnungslegungsunterlagen in Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die vom Gesetzgeber in diesem Verfahren zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfe den Anforderungen von Art. 19 Abs. 4 GG genügen.
An einen Vergleich mit den Kontrollverfahren in den USA und Großbritannien schließt sich eine ausführliche Darstellung der Ziele, der Voraussetzungen sowie des Ablaufs des Enforcement-Verfahrens in Deutschland an. Anschließend werden behördliche und gerichtliche Mittel des Rechtsschutzes, insbesondere gegen eine Bekanntmachungsanordnung nach § 37q Abs. 2 S. 1 WpHG auf ihre formellen und materiellen Voraussetzungen untersucht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass an die geprüften Unternehmen im Enforcement-Verfahren zwar hohe Anforderungen gestellt werden, ihnen allerdings über analoge Anwendungen beispielsweise von § 123 VwGO ausreichend Rechtsschutz zur Verfügung steht.
An einen Vergleich mit den Kontrollverfahren in den USA und Großbritannien schließt sich eine ausführliche Darstellung der Ziele, der Voraussetzungen sowie des Ablaufs des Enforcement-Verfahrens in Deutschland an. Anschließend werden behördliche und gerichtliche Mittel des Rechtsschutzes, insbesondere gegen eine Bekanntmachungsanordnung nach § 37q Abs. 2 S. 1 WpHG auf ihre formellen und materiellen Voraussetzungen untersucht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass an die geprüften Unternehmen im Enforcement-Verfahren zwar hohe Anforderungen gestellt werden, ihnen allerdings über analoge Anwendungen beispielsweise von § 123 VwGO ausreichend Rechtsschutz zur Verfügung steht.