Ein entgeltlicher Erbvertrag liegt vor, wenn die Parteien eines Erbvertrages vereinbaren, dass der Bedachte für die erbvertragliche Verfügung eine Gegenleistung erbringt. Zunächst wird in einem zivilrechtlichen Teil der Zusammenhang zwischen diesen beiden Verträgen untersucht. Es wird gezeigt, dass der entgeltliche Erbvertrag als einheitliches Rechtsgeschäft im Sinne des
139 BGB zu qualifizieren ist. Dies wirkt sich u.a. bei Nichtigkeit oder Leistungsstörungen aus. Im steuerrechtlichen Teil der Arbeit werden die steuerliche Behandlung des entgeltlichen Erbvertrages sowie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten betrachtet. Der entgeltliche Erbvertrag bietet die Möglichkeit, Steuervorteile auszuschöpfen. Bei entsprechender Ausgestaltung des Vertrages führt die Gegenleistung sowohl bei der Einkommen- als auch bei der Erbschaftsteuer zu einer Entlastung.
139 BGB zu qualifizieren ist. Dies wirkt sich u.a. bei Nichtigkeit oder Leistungsstörungen aus. Im steuerrechtlichen Teil der Arbeit werden die steuerliche Behandlung des entgeltlichen Erbvertrages sowie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten betrachtet. Der entgeltliche Erbvertrag bietet die Möglichkeit, Steuervorteile auszuschöpfen. Bei entsprechender Ausgestaltung des Vertrages führt die Gegenleistung sowohl bei der Einkommen- als auch bei der Erbschaftsteuer zu einer Entlastung.