Betreuungsrecht für die Praxis

Betreuungsrecht für die Praxis

Das neue Recht ab 1.1.2023

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Alles neu ab 1.1.2023. Das "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" tritt am 1.1.2023 in Kraft. Vieles wird neu ausgerichtet und umstrukturiert, es bleibt "kein Stein auf dem anderen". Die Reform bedeutet insbesondere:-Mehr Selbstbestimmung für Betroffene-Bessere gerichtliche Kontrolle der Betreuer-Neues Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)-Einführung eines Registrierungsverfahrens für berufliche Betreuer mit Sachkundenachweis-Änderungen im Verfahrensrecht-Neue Vergütungsvorschriften (VBVG).Das neue FamRZ-Buch ist der ideale Reform-Begleiter für Richter, Rechtspfleger...