Bei bestimmten Aktiengesellschaften müssen seit 01.08.2022 mindestens eine Frau und ein Mann Mitglied des Vorstands sein. Eine hiergegen verstoßende Bestellung ist nichtig (§ 76 Abs. 3a AktG). Die Autorin hat diese Regelung einer eingehenden Analyse unterzogen, um einen auch für die Rechtspraxis nutzbaren Leitfaden zu erstellen und die vielgestaltigen 'in praxi' möglichen Fallkonstellationen einer rechtlichen Lösung zuzuführen. Die Autorin untersucht die Regelung dabei nicht nur aus Sicht der unmittelbar betroffenen Aktiengesellschaften, sondern geht auch auf die Rechte und Pflichten all ihrer…mehr
Bei bestimmten Aktiengesellschaften müssen seit 01.08.2022 mindestens eine Frau und ein Mann Mitglied des Vorstands sein. Eine hiergegen verstoßende Bestellung ist nichtig (§ 76 Abs. 3a AktG). Die Autorin hat diese Regelung einer eingehenden Analyse unterzogen, um einen auch für die Rechtspraxis nutzbaren Leitfaden zu erstellen und die vielgestaltigen 'in praxi' möglichen Fallkonstellationen einer rechtlichen Lösung zuzuführen. Die Autorin untersucht die Regelung dabei nicht nur aus Sicht der unmittelbar betroffenen Aktiengesellschaften, sondern geht auch auf die Rechte und Pflichten all ihrer Organe sowie der Vorstandskandidat_innen in diesem Zusammenhang ein. Im Rahmen der abschließenden Bewertung kommt sie zu dem Ergebnis, dass die Regelung nicht nur handwerkliche Mängel in Form einer Vielzahl vom Gesetzgeber offengelassener und damit der Rechtsanwendung überantworteter Rechtsfragen aufweist, sondern auch verfassungs- und europarechtswidrig ist.
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Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 243
Die Autorin beendete ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Münster und ihr Referendariat 2018/2021 jeweils mit Prädikatsexamen. Parallel schloss sie 2016 die fachspezifische Fremdsprachenausbildung für JuristInnen (Englisch) als Jahrgangsbeste ab und war seit 2014 als studentische Hilfskraft bzw. 2019 bis 2023 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Frauke Wedemann (Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht) tätig. An ihrer Promotion arbeitete sie 2021 bis 2024 neben ihrer Anwaltstätigkeit, im Rahmen derer sie wirtschaftsrechtliche Mandate insb. aus den Gebieten Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht betreute.
Inhaltsangabe
1 EinführungUnterrepräsentanz von Frauen in den Leitungsorganen deutscher Aktiengesellschaften - Erstes Führungspositionengesetz - Zweites Führungspositionengesetz - Gegenstand und Ziel der Untersuchung - Gang der Untersuchung 2 Ursachen für die Unterrepräsentanz von Frauen in VorständenStand der Forschung - Zusammenfassung 3 Analyse des MindestbeteiligungsgebotsRegelungsziele - Anwendungsbereich - Rechtsfolgen 4 Bewertung des MindestbeteiligungsgebotsEignung zur Frauenförderung - Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht 5 Gesamtzusammenfassung
1 EinführungUnterrepräsentanz von Frauen in den Leitungsorganen deutscher Aktiengesellschaften - Erstes Führungspositionengesetz - Zweites Führungspositionengesetz - Gegenstand und Ziel der Untersuchung - Gang der Untersuchung 2 Ursachen für die Unterrepräsentanz von Frauen in VorständenStand der Forschung - Zusammenfassung 3 Analyse des MindestbeteiligungsgebotsRegelungsziele - Anwendungsbereich - Rechtsfolgen 4 Bewertung des MindestbeteiligungsgebotsEignung zur Frauenförderung - Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht 5 Gesamtzusammenfassung
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