Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Thema: Internationale Beziehungen, Note: 2,3, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: Um herauszufinden ob die Autonome Region Kurdistan als de facto und de jure Staat angesehen werden kann, und inwiefern die Staatlichkeit ausgeprägt ist, wird in dieser Hausarbeit anhand Stephen D. Krasners Souveränitätsbegriffen untersucht. Das erstellte Analyseraster beinhaltet die domestic sovereignty (innere Souveränität), die international legal sovereignty (der völkerrechtlicher Status und die Anerkennung anderer Staaten), sowie die interdependence sovereignty (die Kontrolle aller Bewegungen und Strömungen in und aus dem Staat). Das Ergebnis der Arbeit beinhaltet die Antwort auf die Forschungsfrage: Wie stark sind Staatlichkeit und Souveränität in der autonomen Region Kurdistans ausgeprägt? Hierbei sollen auch die rechtlichen Aspekte mit einbezogen werden, um einen möglichst realistischeren Blick auf den Fall zu bekommen. "The Treaty of Sèvres was the nearest the Kurdish people ever got to statehood" (McDowall 1992: 17). Der aktive Kampf der Kurden für Unabhängigkeit, Souveränität und der Gründung einer kurdischen Nation reicht bis ins Jahr 1880. Die größtenteils bewaffneten Konflikte endeten teils blutig und die von den Kurden lang ersehnte Nation wurde nie auf der Weltkarte aufgezeichnet. Die Anerkennung der Staatlichkeit anderer Nationen blieb aus und die Selbstbestimmung über eigene Angelegenheiten wurde den Kurden verweigert, z. B. die Sprache und das Bildungswesen. Mit der Gründung der Autonomen Region Kurdistan 1991, wurde den Kurden erstmals in ihrer Geschichte de facto und de jure eine Autonomie gewährt (Kurdistan Regional Government). Denise Natali bezeichnet diese Autonome Region Kurdistan, dennoch als einen "Quasi-Staat". Die Elemente der Staatlichkeit seien vorhanden aber nicht ausreichend um von einem kurdischen Staat zu sprechen.