Kaum ein Rechtsinstitut wird von der strafrechtlichen Praxis mehr gefürchtet als die Vermögensabschöpfung. Sie gilt gemeinhin - seit jeher und auch gegenwärtig - als zu komplex. Das gesetzgeberische Ziel, umfassend Erträge aus Straftaten abzuschöpfen, weil sich Straftaten nicht lohnen dürfen, wird damit konterkariert. Dabei bezweckte der Reformgesetzgeber aus dem Jahre 2017 gerade, die Komplexität der gesetzlichen Regelungen zu beseitigen. Sucht man nach einem Grund, weshalb die Einziehung von Taterträgen als wenig geliebt gilt, wird man schnell fündig: Das Einziehungsrecht unterliegt zahlreichen externen Einflüssen. Vor allem sind es aber zivil- bzw. bereicherungsrechtliche Grundsätze, die im Vermögensabschöpfungsrecht besonders zu beachten sind. Die Arbeit setzt sich zum Ziel, die Einziehung von Taterträgen konsequent zivil- bzw. bereicherungsrechtlich - insbesondere unter Berücksichtigung nationalverfassungsrechtlicher sowie supranationaler Vorgaben - zu verstehen, um damit einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit im reformierten Einziehungsrecht zu leisten.
»Die von Zivanic faszinierend skizzierte Themenpaletterankt sich zwar um das deutsche Einziehungsrecht, reicht aber weit darüber hinaus nicht nur auf inländisches, sondern auchauf Europa- und ausländisches Recht. Es ist ein großes Verdienstdieser Dissertation, den Blick der Praxis nicht nur aufdie Komplexität der Abschöpfungsmaterie zu lenken, sondernauch systematisch schlüssige Lösungen anzubieten. Ihre größteBedeutung dürfte jedoch darin liegen, sowohl für die Notwendigkeiteiner systematischen Durchdringung als auch für diedaraus folgende Ableitung von Detail-Ergebnissen zu sensibilisieren.Wer dafür ein Faible hat, darf sich bei der Lektüre aufein intellektuelles Vergnügen freuen und findet weiterführende Anregungen auch dort, wo ihn eines der zahlreichen EinzelergebnisseZivanics nicht überzeugt.« Folker Bittmann, in: wistra, 5/2023