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Der Themenkomplex des vertraglichen Abtretungsverbots für Geldforderungen lässt sich in drei Teilaspekte gliedern: Dingliche Abtretungsverbote gemäß 399 2. Alt. BGB, schuldrechtliche Abtretungsverbote und die Sonderregelung des 354a HGB. Bisherige Untersuchungen beschäftigten sich entweder mit 399 2. Alt. BGB oder mit 354a HGB und wenn überhaupt lediglich am Rande mit schuldrechtlichen Abtretungsverboten. Eine Gesamtdarstellung, die sowohl 399 2. Alt. BGB und 354a HGB als auch schuldrechtliche Abtretungsverbote gleichmäßig abhandelt, ist nicht vorhanden, obwohl dies angesichts der zahlreichen…mehr

Produktbeschreibung
Der Themenkomplex des vertraglichen Abtretungsverbots für Geldforderungen lässt sich in drei Teilaspekte gliedern: Dingliche Abtretungsverbote gemäß
399 2. Alt. BGB, schuldrechtliche Abtretungsverbote und die Sonderregelung des
354a HGB. Bisherige Untersuchungen beschäftigten sich entweder mit
399 2. Alt. BGB oder mit
354a HGB und wenn überhaupt lediglich am Rande mit schuldrechtlichen Abtretungsverboten. Eine Gesamtdarstellung, die sowohl
399 2. Alt. BGB und
354a HGB als auch schuldrechtliche Abtretungsverbote gleichmäßig abhandelt, ist nicht vorhanden, obwohl dies angesichts der zahlreichen Wechselwirkungen notwendig erscheint. Die Arbeit enthält eine aktuelle und umfassende Dokumentation und Analyse der Rechtslage bezüglich vertraglicher Abtretungsverbote für Geldforderungen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen der drei Teilaspekte. Dabei kommen auch neuere Entwicklungen, wie etwa die Rechtsvereinheitlichung auf europäischer und internationaler Ebene und die Ergänzung des
354a HGB durch eine Rückausnahme für Bankdarlehen durch das Risikobegrenzungsgesetz im Jahre 2008 zur Sprache.
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Autorenporträt
Alexander Nefzger, geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg und Hannover; erstes Staatsexamen 2010; seit 2010 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Oppermann an der Universität Hannover; 2010 Gastdozent an der Symbiosis International University in Pune, Indien; seit 2011 Referendar am OLG Celle u.a. mit Stagen beim LG Hannover, 2. Kammer für Handelssachen, Freshfields Bruckhaus Deringer, Hamburg, Ständige Vertretung der BRD bei der EU, Brüssel; 2012 Promotion.