¿Eine Stiftung darf sich nach den §§ 80 ff. BGB grundsätzlich an einer KG als Komplementärin beteiligen, um diese KG zu leiten. Umstritten ist allerdings die Zulässigkeit des Ausmaßes dieser Beteiligung, also wie die Satzung einer solchen Gestions-Stiftung und wie der Gesellschaftsvertrag der KG gestaltet sein muss, damit die Beteiligung der Stiftung als Komplementärin rechtskonform ist. Das vorliegende Buch gibt Antworten auf diese Rechtsfragen.
Der Autor
Alexander Oberdiek war zunächst in der Justiz des Landes Baden-Württemberg als Staatsanwalt tätig und ist vom Justizministerium an die Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der EU in Brüssel als Ressortbeauftragter abgeordnet.
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