Der Autor beleuchtet die sich im EG-Recht anbietenden Ansatzpunkte für die Abwehr der Umgehung von Antidumpingmaßnahmen, einem seit Jahren heiß umstrittenen Thema des internationalen Wirtschaftsrechts. Dabei wird die neu eingeführte Umgehungsabwehrvorschrift der EG-Antidumpinggrundverordnung dem Vorgehen nach allgemeinem Antidumpingrecht sowie nach allgemeinem Zollrecht (Ursprungsregeln und Zollklassifizierung) gegenübergestellt und auf GATT/WTO-Kompatibilität hin geprüft. Anlaß für die Arbeit ist insbesondere die neue Umgehungsabwehrvorschrift der Gemeinschaft, von deren Einführung und Anwendung sie sich trotz einschlägiger schlechter Erfahrungen mit der Umgehungsabwehr in einem GATT-Panel, trotz Scheiterns der Uruguay-Runde im Bemühen um multilaterale Vorgaben für die Umgehungsabwehr und schließlich trotz heftiger internationaler Kritik nicht hat abhalten lassen.
Der Verfasser geht davon aus, daß sich Umgehungsabwehr in der Auslegung bzw. analogen Anwendung der »umgangenen« Norm erschöpft und daher nach GATT/WTO-Recht per se nicht zu beanstanden ist. Den Alleingang der Gemeinschaft hält er für grundsätzlich gelungen, da die neue Vorschrift jedenfalls dazu geeignet ist, Transparenz zu erhöhen und zu einer wichtigen Verfahrens- und quasi Sonderzuständigkeit begründenden Norm wird.
Der Verfasser geht davon aus, daß sich Umgehungsabwehr in der Auslegung bzw. analogen Anwendung der »umgangenen« Norm erschöpft und daher nach GATT/WTO-Recht per se nicht zu beanstanden ist. Den Alleingang der Gemeinschaft hält er für grundsätzlich gelungen, da die neue Vorschrift jedenfalls dazu geeignet ist, Transparenz zu erhöhen und zu einer wichtigen Verfahrens- und quasi Sonderzuständigkeit begründenden Norm wird.