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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,3, Universität zu Köln, 136 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. Januar 2005 startete in der EU der CO2-Emissionsrechtehandel. Das Ziel des Emissionsrechtehandels soll die Reduzierung des Treibhausgases CO2 sein. Die vom Emissionsrechtehandel betroffenen Unternehmen bekamen vom Staat die Emissionsrechte kostenlos zugeteilt. Die Unternehmen sind verpflichtet für jede ausgestoßene Tonne CO2 ein Emissionsrecht zu verwenden und am Ende des Jahres, ihrer Emission entsprechend, die…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,3, Universität zu Köln, 136 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. Januar 2005 startete in der EU der CO2-Emissionsrechtehandel. Das Ziel des Emissionsrechtehandels soll die Reduzierung des Treibhausgases CO2 sein. Die vom Emissionsrechtehandel betroffenen Unternehmen bekamen vom Staat die Emissionsrechte kostenlos zugeteilt. Die Unternehmen sind verpflichtet für jede ausgestoßene Tonne CO2 ein Emissionsrecht zu verwenden und am Ende des Jahres, ihrer Emission entsprechend, die Emissionsrechte an den Staat zurückzuliefern. Da der Emissionsrechtehandel nach dem Cap and Trade System funktioniert, haben Unternehmen die Möglichkeit überschüssige oder benötigte Rechte zu handeln bzw. zu erwerben. Dadurch sind Emissionsrechte zu einem geldwerten Produktionsfaktor geworden. Zurzeit werden die Ausgaben für Emissionsrechte von den großen Energiekonzernen als Begründung für die Strompreiserhöhung genannt . Darüber hinaus stellt sich auch die Frage nach der Bilanzierung. Damit eine einheitliche Bilanzierung nach den International Financial Reporting Standards sichergestellt werden sollte, wurde vom IFRIC die Interpretation IFRIC 3 herausgegeben. Nach IFRIC 3 wurden Emissionsrechte als immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert, die zwingend zum Fair Value anzusetzen waren. Bei kostenloser Vergabe der Rechte sollte der Differenzbetrag als Government Grant passiviert werden. Durch die Abgabeverpflichtung der Rechte entstand die Pflicht zur Bildung einer Rückstellung. Allerdings kann die Vorgehensweise bei Veränderungen des Marktpreises der Emissionsrechte, zu Verzerrungen der Vermögens- bzw. Gewinndarstellung des Unternehmens führen. Der Interpretation drohte deshalb die Verweigerung der Anerkennung durch die EFRAG und wurde vom IASB wieder zurückgezogen. Aus diesem Grund gibt es momentan keine einheitliche Bilanzierung der Emissionsrechte nach IFRS. Allerdings existieren einige Alternativmodelle zur Bilanzierung der Emissionsrechte. Die Arbeit soll zeigen, warum IFRIC 3 nicht in der Lage war, den Emissionsrechtehandel den ökonomischen Gegebenheiten entsprechend darzustellen. Des Weiteren werden einige Elemente der Bilanzierung von Emissionsrechten gewürdigt. Sowie Alternativvorschläge vorgestellt und deren Eignung zur bilanziellen Abbildung des Emissionsrechtehandels überprüft.
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