Der Gesetzgeber hat im Rahmen des im Jahr 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) unter anderem Möglichkeiten geschaffen, mittels eines Insolvenzplans in Rechte der Gesellschafter des Schuldners einzugreifen. Hierzu hat der Gesetzgeber - wie vonseiten der Sanierungspraxis lange gefordert - explizit auch den sogenannten Debt-Equity-Swap als zulässige Planregelung anerkannt. Nach Ansicht des Autors hat sich der Gesetzgeber allerdings nicht ausreichend mit den Möglichkeiten eines Missbrauchs dieses neuen Gestaltungsmittels auseinandergesetzt. Diesem Versäumnis trägt die Arbeit Rechnung und befasst sich mit der Frage nach den Grenzen der Eingriffsmöglichkeiten in Gesellschafterrechte im Insolvenzplanverfahren.