Juristische Personen können in den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und in Frankreich bestraft werden, in Deutschland hingegen (noch) nicht. Vor diesem Hintergrund bearbeitet die rechtsvergleichende Abhandlung eine Fragestellung im Zusammenhang mit der möglichen Einführung einer solchen Strafe in Deutschland: Sie geht der Frage nach, ob es einen dogmatisch-theoretischen bzw. logischen Zusammenhang zwischen der Strafbarkeit juristischer Personen und dem Nicht-Akzeptieren eines höchstpersönlichen Schuldprinzips gibt, und ob diese Verknüpfung auch dogmengeschichtlich bzw. empirisch belegbar ist. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den entwicklungsgeschichtlichen Voraussetzungen für die legislative Anerkennung einer Unternehmensstrafbarkeit in den untersuchten Rechtsordnungen.
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»Die gehaltvolle Abhandlung Mayrs, die auf nur 280 Seiten sehr viel an Argumenten und Erkenntnissen bietet, verdient es, nicht nur in der strafrechtswissenschaftlichen, sondern auch in der kriminalpolitischen Diskussion zur Kenntnis genommen zu werden.« Prof. Dr. Wolfgang Wohlers, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 7/2023