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Juristische Personen können in den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und in Frankreich bestraft werden, in Deutschland hingegen (noch) nicht. Vor diesem Hintergrund bearbeitet die rechtsvergleichende Abhandlung eine Fragestellung im Zusammenhang mit der möglichen Einführung einer solchen Strafe in Deutschland: Sie geht der Frage nach, ob es einen dogmatisch-theoretischen bzw. logischen Zusammenhang zwischen der Strafbarkeit juristischer Personen und dem Nicht-Akzeptieren eines höchstpersönlichen Schuldprinzips gibt, und ob diese Verknüpfung auch dogmengeschichtlich bzw. empirisch…mehr

Produktbeschreibung
Juristische Personen können in den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und in Frankreich bestraft werden, in Deutschland hingegen (noch) nicht. Vor diesem Hintergrund bearbeitet die rechtsvergleichende Abhandlung eine Fragestellung im Zusammenhang mit der möglichen Einführung einer solchen Strafe in Deutschland: Sie geht der Frage nach, ob es einen dogmatisch-theoretischen bzw. logischen Zusammenhang zwischen der Strafbarkeit juristischer Personen und dem Nicht-Akzeptieren eines höchstpersönlichen Schuldprinzips gibt, und ob diese Verknüpfung auch dogmengeschichtlich bzw. empirisch belegbar ist. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den entwicklungsgeschichtlichen Voraussetzungen für die legislative Anerkennung einer Unternehmensstrafbarkeit in den untersuchten Rechtsordnungen.
Autorenporträt
Alexander Johann Mayr ist Rechtsanwalt in München. Er studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und von 2016 bis 2017 Wirtschaftsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Promotion erfolgte 2021 an der Humboldt-Universität zu Berlin mit Forschungsaufenthalten am King¿s College London und der University of Toronto. Sein Referendariat absolvierte er von 2019 bis 2021 am Kammergericht Berlin.
Rezensionen
»Die gehaltvolle Abhandlung Mayrs, die auf nur 280 Seiten sehr viel an Argumenten und Erkenntnissen bietet, verdient es, nicht nur in der strafrechtswissenschaftlichen, sondern auch in der kriminalpolitischen Diskussion zur Kenntnis genommen zu werden.« Prof. Dr. Wolfgang Wohlers, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 7/2023