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Seit der sogenannten "Spinner-Entscheidung" des BVerfG zu abwertenden Äußerungen des Bundespräsidenten über die NPD aus dem Jahr 2014 sind die verschiedenen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit regelmäßig mit Fragestellungen rund um die politische Neutralitätspflicht von Amtsträgern im Staatsdienst beschäftigt. Das vorliegende Werk macht es sich zur Aufgabe, Inhalt und Umfang dieser politischen Neutralitätspflicht zu untersuchen. Dazu werden zunächst einzelne Amtsgrägergruppen und die rechtlichen Grundlagen für ihre Neutralitätspflicht jeweils gesondert betrachtet. Dem schließt sich eine…mehr

Produktbeschreibung
Seit der sogenannten "Spinner-Entscheidung" des BVerfG zu abwertenden Äußerungen des Bundespräsidenten über die NPD aus dem Jahr 2014 sind die verschiedenen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit regelmäßig mit Fragestellungen rund um die politische Neutralitätspflicht von Amtsträgern im Staatsdienst beschäftigt. Das vorliegende Werk macht es sich zur Aufgabe, Inhalt und Umfang dieser politischen Neutralitätspflicht zu untersuchen. Dazu werden zunächst einzelne Amtsgrägergruppen und die rechtlichen Grundlagen für ihre Neutralitätspflicht jeweils gesondert betrachtet. Dem schließt sich eine Utnersuchung im Wege eines Vergleiches unter den Amtsträgergruppen an. Abschließend werden die ermittelten Ergebnisse anghand ausgewählter relevanter Praxisbeispiel veranschaulicht.
Autorenporträt
Dr. Alexander Suslin absolvierte ein duales Studium der Verwaltungswissenschaften an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung Niedersachsen (HSVN) in Hannover. Diesem schloss er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover mit dem Schwerpunkt Öffentliche Verwaltung an. Anschließend promovierte er mit der vorliegenden Arbeit zum Dr. jur. Derzeit ist er Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle.Nach dem Abschluss des dualen Studiums an der HSVN im Jahr 2011 begann der Autor eine Lehrtätigkeit an derselben Hochschule schwerpunktmäßig in den Fächern Rechtswissenschaftliche Methodenlehre, Verwaltungsrecht und Zivilrecht. Seit dem Jahr 2015 ist er hauptamtlicher Dozent für Rechtswissenschaften an der HSVN.