Die Dissertation beschäftigt sich mit einem der schwersten Verbrechen gegen die menschliche Würde, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Unversehrtheit: die Vergewaltigung. Die Arbeit beginnt mit einer kurzen Darstellung der Besonderheiten der Vergewaltigung im Krieg. Es wird ein Überblick über die Rechtsquellen und die Rechtsfindungsmethode des Völkerstrafrechts vorangestellt. Sodann werden alle relevanten internationalen Instrumente des Völkerstrafrechts nach Normen hinsichtlich der Vergewaltigung durchsucht (horizontale Analyse). Diese Analyse ergibt, dass zwar eine Strafbarkeit der Vergewaltigung existiert, aber keine verbindliche Definition der Vergewaltigung im Völkervertrags- und Völkergewohnheitsrecht vorhanden ist. Es folgt eine Rechtsvergleichung der Vergewaltigungstatbestände der wichtigsten Staaten der Welt; aus ihr werden allgemeine Rechtsgrundsätze abgeleitet, die auf die Ebene des Völkerstrafrechts übertragen werden (vertikale Analyse). Die so gewonnene Definition der Vergewaltigung wird den verschiedenen internationalen Definitionen der Vergewaltigung (der Ad hoc-Tribunale und der EOC) gegenübergestellt. Das Fazit der Arbeit lautet, dass der aus der Rechtsvergleichung gewonnene Tatbestand der Vergewaltigung formal und sachlich überzeugt und anderen völkerrechtlichen Tendenzen der Tatbestandsformulierung vorzuziehen ist.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
"Auf jeden Fall lohnt die gründliche und sorgfältige Studie die Lektüre für jeden an Sexual- und Völkerstrafrecht Interessierten. Wer mit der Frage einer Strafbarkeit von Vergewaltigung in bewaffneten Konflikten befasst ist, wird die Arbeit zu Rate ziehen. Die stets ausführlich begründeten Ergebnisse überzeugen weithin. Zu empfehlen ist die Beschäftigung mit dem Buch auch all denjenigen, die mit Reformarbeiten im deutschen Sexualstrafrecht zu tun haben." Prof. Dr. Klaus Laubenthal, in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, 2/2016