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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,3, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Inwiefern ist es sinnvoll, in B2B-Vertragsverhandlungen Täuschungstaktiken einzusetzen, welche Chancen und Risiken sind hierbei abzuwägen? Der Beantwortung dieser Fragen ist diese Arbeit gewidmet, wobei der Schwerpunkt auf rechtlich zulässigen Täuschungstaktiken (listige Täuschung) aus der Perspektive des Täuschenden liegt. In der deutschen Rechtsordnung werden täuschende Handlungen grundsätzlich abgelehnt und können…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,3, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Inwiefern ist es sinnvoll, in B2B-Vertragsverhandlungen Täuschungstaktiken einzusetzen, welche Chancen und Risiken sind hierbei abzuwägen? Der Beantwortung dieser Fragen ist diese Arbeit gewidmet, wobei der Schwerpunkt auf rechtlich zulässigen Täuschungstaktiken (listige Täuschung) aus der Perspektive des Täuschenden liegt. In der deutschen Rechtsordnung werden täuschende Handlungen grundsätzlich abgelehnt und können Wirksamkeitshindernisse für Verträge darstellen (§123BGB), zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen (§263StGB) oder die Rücknahme von Verwaltungsakten zeitigen (§ 48VwVfG). Doch nicht jedes taktische Vorgehen, das die Täuschung seines Gegenübers zum Gegenstand hat, ist rechtlich relevant. In der Marktwirtschaft treffen unterschiedliche Akteure mit unterschiedlichen Zielen und Motiven aufeinander. So strebt in Vertragsverhandlungen der homo oeconomicus das für sich beste Ergebnis an. Im Rahmen der Transaktionskostentheorie spricht Oliver E. Williamson vom Opportunismus, der dem Menschen natürlicherweise innewohnt, als strategisches Verhalten gegenüber Vertragspartnern, um eigene Interessen durchzusetzen. Dabei schließt der Opportunismus auch List, Tücke und Täuschung ein.