Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (IUB), Veranstaltung: Finance und Accounting, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist, das geltende Wahlrecht für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte kritisch zu hinterfragen. Dabei sollen sowohl die Vorzüge und Stärken, als auch die Schwächen und Konfliktpotentiale herausgearbeitet werden. Zuerst erfolgt eine Erläuterung der Zwecke der handelsrechtlichen Bilanzierung und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Aktivierbarkeit selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte soll dann vor diesen Hintergründen diskutiert werden. Zuletzt werden Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die heutige Gesellschaft durchlebt momentan einen ökonomischen Wandel. In der Wirtschaftswelt lässt sich eine Dematerialisierung feststellen, die Gesellschaft entwickelt sich weg von einer produktionsbasierten und hin zu einer wissensbasierten Gesellschaft. Dabei zeigt sich auch die zunehmende Relevanz der immateriellen Güter. Insbesondere in der Hochtechnologiebranche oder der dominierenden Dienstleistungsbranche haben unkörperliche Werte einen enorm hohen Stellenwert. In vielen Unternehmen gelten die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte, wie Know-How oder gewerbliche Schutzrechte, als hauptsächliche Werttreiber. Die materiellen Güter verlieren dagegen immer mehr an Bedeutung. In der Industrie 4.0 wird der Einsatz von Rohstoffen immer effizienter, dabei sind immaterielle Güter, wie eine leistungsfähige Software, immer wichtiger. Auch die deutsche Rechnungslegung erkennt diesen gesellschaftlichen Wandel und widmet den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten deutlich mehr Aufmerksamkeit. Das deutsche Handelsrecht, das seit Langem von Vorsicht und Gläubigerschutz geprägt ist, erfuhr durch das BilMoG eine der bislang massivsten Reformen. Seitdem gibt es in Form eines Aktivierungswahlrechtes erstmals die Möglichkeit, selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände auch bilanziell zu erfassen. Das Handelsrecht wird so an die internationalen Rechnungslegungsstandards angeglichen, nach welchen eine Aktivierung selbsterstellter immaterieller Güter längt verpflichtend ist. Die immateriellen Vermögenswerte gelten, aufgrund ihrer Unsicherheit hinsichtlich ihrer Existenz und ihre Wertes, als "Sorgenkinder des Bilanzrechts" und führen immer wieder zu Diskussionen.
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