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Erscheint vorauss. 10. Dezember 2024
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Seit geraumer Zeit ist in der Revisionspraxis zu beobachten, dass die Revisionsgerichte die Nachprüfung des tatrichterlichen Rechtsanwendungsvorgangs in gewissen Fällen unbestimmter Tatbestandsmerkmale über die Annahme eines »tatrichterlichen Beurteilungsspielraums« auf eine reine Vertretbarkeitskontrolle beschränken. Die Arbeit widmet sich der dogmatischen Untersuchung dieser Rechtsfigur und begibt sich auf die Suche nach einem normativ angelegten Legitimationskonzept für die geltende Praxis. Über eine Auseinandersetzung mit verschiedenen potenziellen Begründungsansätzen schließt sich die…mehr

Produktbeschreibung
Seit geraumer Zeit ist in der Revisionspraxis zu beobachten, dass die Revisionsgerichte die Nachprüfung des tatrichterlichen Rechtsanwendungsvorgangs in gewissen Fällen unbestimmter Tatbestandsmerkmale über die Annahme eines »tatrichterlichen Beurteilungsspielraums« auf eine reine Vertretbarkeitskontrolle beschränken. Die Arbeit widmet sich der dogmatischen Untersuchung dieser Rechtsfigur und begibt sich auf die Suche nach einem normativ angelegten Legitimationskonzept für die geltende Praxis. Über eine Auseinandersetzung mit verschiedenen potenziellen Begründungsansätzen schließt sich die Autorin im Ergebnis einem rechtstheoretischen Begründungsmodell an und erarbeitet die daraus folgenden Konsequenzen für den revisionsgerichtlichen Prüfungsumfang in Fällen unbestimmter Tatbestandsmerkmale.
Autorenporträt
Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz mit dem Schwerpunkt im Bereich der Strafrechtspflege und dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens, arbeitete die Autorin während ihrer Promotionszeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Lehrstühlen von Univ. Prof. Dr. Volker Erb (Strafrecht und Strafprozessrecht) und Univ. Prof. Dr. Andreas Roth (Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht). Sie schloss die Promition während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes im Bezirk des LG Wiesbadens im April 2024 ab.