Seit geraumer Zeit ist in der Revisionspraxis zu beobachten, dass die Revisionsgerichte die Nachprüfung des tatrichterlichen Rechtsanwendungsvorgangs in gewissen Fällen unbestimmter Tatbestandsmerkmale über die Annahme eines »tatrichterlichen Beurteilungsspielraums« auf eine reine Vertretbarkeitskontrolle beschränken. Die Arbeit widmet sich der dogmatischen Untersuchung dieser Rechtsfigur und begibt sich auf die Suche nach einem normativ angelegten Legitimationskonzept für die geltende Praxis. Über eine Auseinandersetzung mit verschiedenen potenziellen Begründungsansätzen schließt sich die Autorin im Ergebnis einem rechtstheoretischen Begründungsmodell an und erarbeitet die daraus folgenden Konsequenzen für den revisionsgerichtlichen Prüfungsumfang in Fällen unbestimmter Tatbestandsmerkmale.