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Die Versicherungswirtschaft und ihre Vertriebslandschaft befinden sich im Umbruch. Dazu tragen auch gerade die 2002 erlassene europäische Versicherungsvermittlerrichtlinie, kurz IMD I bei, die Versicherungsvermittler stärker regulieren und so den Kundenschutz erhöhen sollen. Nach bisheriger Praxis werden Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler fast ausschließlich durch Provisionszahlungen der Versicherungsunternehmen entlohnt. Diese Provisionszahlungen werden wiederum an den Kunden durch pauschale Einrechnung in die Versicherungsprämie (sog. Bruttopolice) weitergegeben. Mittlerweile…mehr

  • Geräte: PC
  • ohne Kopierschutz
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Produktbeschreibung
Die Versicherungswirtschaft und ihre Vertriebslandschaft befinden sich im Umbruch. Dazu tragen auch gerade die 2002 erlassene europäische Versicherungsvermittlerrichtlinie, kurz IMD I bei, die Versicherungsvermittler stärker regulieren und so den Kundenschutz erhöhen sollen. Nach bisheriger Praxis werden Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler fast ausschließlich durch Provisionszahlungen der Versicherungsunternehmen entlohnt. Diese Provisionszahlungen werden wiederum an den Kunden durch pauschale Einrechnung in die Versicherungsprämie (sog. Bruttopolice) weitergegeben. Mittlerweile fügt sich ein neues Vertriebsmodell einiger Versicherer ein: Die Nettopolice. Darunter versteht man einen Versicherungstarif, der im Idealfall keine Provisions- oder Ausgabeaufschläge, keine provisionsabhängigen Verwaltungskosten, keine Folgeprovisionen und andere mit der Vertragsvermittlung zusammenhängende Kosten enthält. Die Arbeit beleuchtet den Vertrieb von Nettopolicen umfassend zivil-, aufsichts-, steuer- und wettbewerbsrechtlich. Daneben werden die wesentlichen dazu bestehenden ökonomischen Fragen aufgegriffen. Hauptteil der Arbeit ist dabei, wie sich die Produktgestaltung in die heutige Rechtslage eingliedert und welche Vor- und Nachteile dieser Versicherungstarif mit sich bringt. Eingeteilt sind die zu erörternden Problemstellungen in die Zulässigkeit und Grenzen der Nettopolicegestaltung und die Grenzen der Gestaltung der von der Police getrennten Honorarvereinbarung. Zudem werden Honorarvereinbarungen zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter, sowie Kostenausgleichvereinbarungen zwischen Versicherer und Kunde bei der rechtlichen Bewertung differenziert. Das Buch richtet sich sowohl an Versicherungsunternehmen, die planen, ihre Tarife der neuen politischen Lage anzupassen, als auch an Vermittler, die beabsichtigen, ihre Unternehmenspolitik weg vom Versicherer stärker in den Fokus des Kunden zu setzen.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Prof. Dr. Christian Armbrüster: Der Autor (Jahrgang 1964) legte nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Genf 1988 das Erste Staatsexamen in Mainz ab; das Zweite Staatsexamen folgte in Berlin 1991. Die anschließende, von Jürgen Prölss betreute privatversicherungsrechtliche Promotion an der Freien Universität Berlin ist dem Thema "Der Schutz von Haftpflichtinteressen in der Sachversicherung" (Duncker &Humblot Verlag, 1994) gewidmet. In seiner Habilitationsschrift befasst der Autor sich mit dem Gesellschaftsrecht ("Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften", Carl Heymanns Verlag, 2001). Diese Arbeit wurde mit dem Helmut Schippel-Preis ausgezeichnet. Sein akademischer Werdegang führte den Autor im Jahr 2000 zunächst auf den Lehrstuhl für Privatrecht I an der damals neu gegründeten Bucerius Law School in Hamburg. Seit 2004 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht an der Freien Universität Berlin. Die Forschungsschwerpunkte betreffen neben dem Privatversicherungsrecht das Bürgerliche Recht (insbesondere Allgemeiner Teil des BGB und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowie das Gesellschaftsrecht, ferner das Internationale Privatrecht sowie das Kulturgüterschutzrecht. Im Privatversicherungsrecht ist der Autor unter anderem am Standardkommentar zum VVG von Prölss/Martin, am Münchener Kommentar zum VVG sowie am Versicherungsrechts-Handbuch und dem Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts beteiligt; hinzu kommen zahlreiche Aufsätze. Sein aktuelles Schriftenverzeichnis ist im Internet abrufbar unter Von 2007 bis 2013 nahm er ein zweites Hauptamt als Richter am Kammergericht wahr, wo er dem II. Zivilsenat mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht angehört. Als Sachverständiger hat er verschiedentlich Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben in Ausschüssen des Deutschen Bundestages (Rechtsausschuss; Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Ausschuss für Gesundheit) ausgearbeitet. Der Autor ist unter anderem Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn, des Versicherungswissenschaftlichen Netzwerks Berlin, des Beirats der Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Versicherungswesens mbH, des Beirats der ARGE Versicherungsrecht im Deutschen AnwaltVerein, des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, des Beirats der Juristischen Gesellschaft zu Berlin sowie des Beirats des Italienzentrums der Freien Universität Berlin. Er ist Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes. Prof. Dr. Horst Baumann ist dem Verlag Versicherungswirtschaft seit seiner Dissertation von 1968 "Leistungspflicht und Regress des Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" als Autor verbunden. Er hat mehrere weitere Monographien im Verlagsprogramm veröffentlicht, u.a. "Der VVaG mit kooptierter Vertreterversammlung" (1986). In der Zeitschrift Versicherungsrecht hat er zahlreiche Aufsätze publiziert, z.B. "Zur Inhaltskontrolle von Produktbestimmungen in Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingen" (VersR 1991, 490-497) und "Die Überwindung des Trennungsprinzips durch das Verbot des Abtretungsverbots in der Haftpflichtversicherung" (VersR 2010, 984-992). In der von ihm als Mitherausgeber begründeten "Berliner Reihe" des Verlags finden sich u.a. etliche Dissertationen seiner Schüler. Das Werk von Prof. Baumann umfasst vielfältige weitere Publikationen auf den Gebieten des Versicherungsrechts sowie auch des allgemeinen Zivilrechts und des Gesellschaftsrechts. Hervorgehoben sei die Kommentierung der Haftpflichtversicherung im Berliner Kommentar zum VVG. Einen Schwerpunkt der aktuellen Tätigkeit bildet die Kommentierungsarbeit im Rahmen der 9. Auflage des "Bruck/Möller, Großkommentar zum VVG", zu dessen Herausgebern Prof. Baumann zugleich gehört. Prof. Baumann war nach der Habilitation ab 1972 zunächst Professor für "Bürgerliches Recht, Handels-, Zivilprozess- und Versicherungsrecht" an der FU Berlin, anschließend von 1982 bis 2003 Inhaber des Lehrstuhls für "Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Versicherungsrecht" an der TU Berlin bei gleichzeitiger Mitgliedschaft an der FU. Nach Eintritt in den formellen "Ruhestand" ist er weiterhin in Forschung und Lehre tätig. Außerdem ist er als Rechtsanwalt auf seinen Spezialgebieten aktiv und als solcher z.B. Mitglied im Fachanwaltsausschuss für Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin. Der Verbindung zur Wirtschaftspraxis ist zusätzlich seine mehrjährige Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft, seine langjährige Mitgliedschaft im Vorstand der Abteilung Privatversicherungsrecht des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft sowie im Beirat des früheren Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen förderlich. Er gehörte zudem nach der Wiedervereinigung Deutschlands und Berlins zu den Initiatoren und Impulsgebern des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft an den Berliner Universitäten. Das Engagement in zahlreichen weiteren wissenschaftlichen Vereinigungen und der Kontakt zu in- und ausländischen Kollegen runden die Aktivitäten ab. Professor Dr. Helmut Gründl übernahm 2010 die neu geschaffene Stiftungsprofessur für Versicherungswesen, Versicherungsaufsicht und Versicherungsregulierung an der Goethe-Universität in Frankfurt. Im Mittelpunkt der Forschung und Lehre Gründls steht das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen, insbesondere auch im Hinblick auf eine wertorientierte Steuerung und Risikokapitalallokation. Zudem publizierte er über Altersvorsorgeentscheidungen und -produkte. Außerdem ist er Geschäftsführender Direktor des International Center for Insurance Regulation (ICIR).