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Die Änderungsverordnung zur InstitutsVergV trat am 1. März 2017 in Kraft. Schwerpunktthemen :
Schärfere Konturierung der Vergütungsarten Größere Differenzierung bei der Behandlung der verschiedenen Erscheinungsformen variabler Vergütung Spezifizierung der Risikoadjustierung mit Clawback-Klauseln, die die Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungsbestandteile ermöglichen Der Kommentar bietet hilfreiche Unterstützung bei der Umsetzung der überarbeiteten Verordnung. Er stellt die EU-rechtlichen Vorgaben dar, verdeutlicht den Regelungszweck der einzelnen Anforderungen, beleuchtet Gestaltungsspielräume und enthält praktische Hinweise.…mehr

Produktbeschreibung
Die Änderungsverordnung zur InstitutsVergV trat am 1. März 2017 in Kraft. Schwerpunktthemen :

Schärfere Konturierung der Vergütungsarten
Größere Differenzierung bei der Behandlung der verschiedenen Erscheinungsformen variabler Vergütung
Spezifizierung der Risikoadjustierung mit Clawback-Klauseln, die die Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungsbestandteile ermöglichen
Der Kommentar bietet hilfreiche Unterstützung bei der Umsetzung der überarbeiteten Verordnung. Er stellt die EU-rechtlichen Vorgaben dar, verdeutlicht den Regelungszweck der einzelnen Anforderungen, beleuchtet Gestaltungsspielräume und enthält praktische Hinweise.
Autorenporträt
Dr. Astrid Wagner wuchs in Wien, Paris und der Steiermark auf. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften arbeitete sie zunächst bei der Österreichischen Mietervereinigung. Ihr Engagement für den mutmaßlichen Serienmörder Jack Unterweger beendete diese Karriere. Seit 2001 führt Astrid Wagner eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Sie vertritt immer wieder in brisanten und öffentlichkeitswirksamen Prozessen, die sie inzwischen auch als Anwältin einem breiten Publikum bekannt gemacht haben.

Assessor Arne Martin Buscher ist als Referent in der Grundsatzabteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn tätig. In dieser Funktion hat er die geltenden Vergütungsregelungen auf internationaler und nationaler Ebene maßgeblich mitentwickelt. Bei der BaFin ist Herr Buscher nunmehr für die Entwicklung und Umsetzung internationaler und nationaler Standards zur Restrukturierung von Instituten zuständig. Er ist Verfasser mehrerer Publikationen rund um das Thema Vergütungsv

orschriften.

Rechtsanwalt Thomas Weigl ist in der Abteilung Recht und Personal bei der KfW IPEX-Bank GmbH, Frankfurt am Main, für Bankaufsichtsrecht verantwortlich.

Dr. Ralf Hannemann ist Direktor beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB), Berlin, und leitet dort den Bereich Risikomanagement und Controlling.