Die Änderungsverordnung zur InstitutsVergV trat am 1. März 2017 in Kraft. Schwerpunktthemen :
Schärfere Konturierung der Vergütungsarten
Größere Differenzierung bei der Behandlung der verschiedenen Erscheinungsformen variabler Vergütung
Spezifizierung der Risikoadjustierung mit Clawback-Klauseln, die die Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungsbestandteile ermöglichen
Der Kommentar bietet hilfreiche Unterstützung bei der Umsetzung der überarbeiteten Verordnung. Er stellt die EU-rechtlichen Vorgaben dar, verdeutlicht den Regelungszweck der einzelnen Anforderungen, beleuchtet Gestaltungsspielräume und enthält praktische Hinweise.
Schärfere Konturierung der Vergütungsarten
Größere Differenzierung bei der Behandlung der verschiedenen Erscheinungsformen variabler Vergütung
Spezifizierung der Risikoadjustierung mit Clawback-Klauseln, die die Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungsbestandteile ermöglichen
Der Kommentar bietet hilfreiche Unterstützung bei der Umsetzung der überarbeiteten Verordnung. Er stellt die EU-rechtlichen Vorgaben dar, verdeutlicht den Regelungszweck der einzelnen Anforderungen, beleuchtet Gestaltungsspielräume und enthält praktische Hinweise.