Die Besonderheit der gesetzlich nicht kodifizierten rechtsgeschäftlichen Vertragsübernahme beruht zum einen darauf, dass viele gesetzliche Vorschriften nur auf Rechtsgeschäfte mit zwei Beteiligten zugeschnitten sind, während an der Vertragsübernahme notwendig drei Beteiligte mitwirken. Zum anderen haben die Beteiligten hinsichtlich der Art des Zustandekommens die Wahl, ob dies durch dreiseitigen Vertrag oder durch zweiseitigen Vertrag mit Zustimmung des Dritten geschehen soll. Rechtsprechung und Literatur haben sich einzelnen Rechtsfragen und insbesondere der Frage, ob die Art des Zustandekommens der Vertragsübernahme zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen darf, zumeist unter einem kasuistischen Blickwinkel genähert. Diese Arbeit soll zeigen, dass mithilfe einer einheitlichen und einheitswahrenden Konzeption der Vertragsübernahme Rechtsanwendungsprobleme sachgerecht gelöst und Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Kontrahierungstechniken vermieden werden können.