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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,0, Hochschule Hannover (Wirtschaft und Informatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kreditkarte nimmt unter den verschiedenen Zahlungsinstrumenten eine herausragende Stellung ein. Gegenwärtig gibt es ca. eine Milliarden Kreditkarten weltweit und über zwanzig Millionen Vertragsunternehmen, die die Kreditkarte als Zahlungsmittel akzeptieren. Für den Verbraucher ist die Kreditkarte reizvoll, seine Rechnungen werden ihm kurzfristig gestundet und der Handel und das Dienstleistungsgewerbe tragen überwiegend die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,0, Hochschule Hannover (Wirtschaft und Informatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kreditkarte nimmt unter den verschiedenen Zahlungsinstrumenten eine herausragende Stellung ein. Gegenwärtig gibt es ca. eine Milliarden Kreditkarten weltweit und über zwanzig Millionen Vertragsunternehmen, die die Kreditkarte als Zahlungsmittel akzeptieren. Für den Verbraucher ist die Kreditkarte reizvoll, seine Rechnungen werden ihm kurzfristig gestundet und der Handel und das Dienstleistungsgewerbe tragen überwiegend die Kosten des Systems. Mit jeder Transaktion (wenn also der Kunde mit der Kreditkarte anstatt mit Bargeld zahlt), zahlt der Verkaufer einen Abschlag (Disagio) auf den Warenumsatz, an das Kreditkartenunternehmen. Jahrlich werden allein in Deutschland über 500 Millionen Transaktionen per Kreditkarte abgewickelt, sei es bei Einkaufen im Geschaft oder beim Kauf im Internet.Die Bedeutung des Onlinehandels nimmt stetig zu. Der elementare Unterschied zwischen einem Internet-Einkauf und einem herkommlichen Kauf liegt in dem Umstand, das der Kunde die Ware nicht in die Hand nehmen und damit überprüfen kann, ob sie eventuell fehlerhaft ist. Der Gesetzgeber wollte den Verbraucher aufgrund dieses Umstandes schützen und raumte ihm für derartige Geschafte ein Widerrufsrecht ein. Der Kunde der mittels Kreditkarte zahlt kann die Zahlung, nach dem Urteil des Bundesgerichthofes vom 24.09.2002 - XI ZR 420/01, grundsatzlich aber nicht widerrufen.Ziel dieser Arbeit ist es, darzustellen weshalb der Gesetzgeber den Widerruf der Zahlung mittels Kreditkarte grundsatzlich als unwiderruflich betrachtet und zu schauen ob die Zahlungsdienstrichtlinie 2007/64/EG eine Veranderung hinsichtlich dieser Stellung bezweckte, da eines ihrer Vorhaben lautete, das Risiko des Zahlungsdienstnutzers zu minimieren.Die Arbeit verschafft dem Leser zunachst einen Uberblick über die Entste- hungsgeschichte der Kreditkarte und geht im Folgenden auf die verschiedenen Kreditkarten und die Beteiligten ein. Anschließend werden die Rechtsverhaltnisse im Kreditkartengeschaft skizziert und die Ziele der Zahlungsdienstrichtlinie und ihre Umsetzung ins Deutsche Recht betrachtet. Bevor die Arbeit mit der Beurteilung abschließt, wird der Widerruf erlautert, das Grundprinzip des Auftragsrecht behandelt und der Widerruf nach altem Recht und nach Umsetzung der Zahlungsdienstrichtlinie dargestellt.