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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,3, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Jedes Rechtsgeschäft ist auf eine bestimmte Gegebenheit von tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen bezogen.1 Die Parteien haben entweder konkrete Vorstellungen von den Umständen des Vertragsumfelds, die wichtig für die weitere Vertragsabwicklung sind, oder sie sind selbstredend davon ausgegangen, dass die vorherrschenden Verhältnisse gleich bleiben werden, ohne sich darüber weitere Gedanken zu…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,3, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Jedes Rechtsgeschäft ist auf eine bestimmte Gegebenheit von tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen bezogen.1 Die Parteien haben entweder konkrete Vorstellungen von den Umständen des Vertragsumfelds, die wichtig für die weitere Vertragsabwicklung sind, oder sie sind selbstredend davon ausgegangen, dass die vorherrschenden Verhältnisse gleich bleiben werden, ohne sich darüber weitere Gedanken zu machen. Ändern sich nun diese maßgeblichen Verhältnisse, oder entsprachen sie von Anfang an gar nicht der Wirklichkeit, kann dem Vertrag seine Grundlage entzogen werden, was etwa dazu führen kann, dass der mit dem Vertrag verfolgte Zweck gar nicht oder nur noch mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreicht werden kann. Dabei stellt sich die Frage, wann es sinnvoll ist am Grundsatz der Vertragstreue festzuhalten und wann bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Abgehen vom Vertrag möglich sein soll. Hier setzt die Lehre von der Störung der Geschäftsgrundlage an, die im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts zum 01.01.2002 in § 313 BGB2 erstmals rechtlich verankert wurde.