Die neue, am 23.08.2002 in Kraft getretene Fahrerlaubnis-Verordnung hat einige wichtige Änderungen gebracht. Als ein völlig neues Element wurde ein "verschärfter" Sehtest für die Begutachtung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, der für Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeits- oder Betriebsmedizin", für Ärzte bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, Ärzte des Gesundheitsamtes und der öffentlichen Verwaltung gedacht ist, eingeführt. Besonders problematisch sind die korrekte Prüfung und Auswertung des Gesichtsfeldes, da es hier auf "Normalität" geprüft werden muss, jedoch durch Ärzte mit kaum perimetrischer Erfahrung. Dadurch wurden das Risiko für eine unzureichende oder nicht-korrekte Begutachtung und die damit verbundenen Sicherheitslücken und Kosten stark negativ beeinflusst. Im Versuch diese Nachteile der FeVÄndV zu minimieren, setzten wir uns das Ziel einfache Kriterien in Form eines Algorithmus für die Diagnose "normales Gesichtsfeld der Kfz Fahrer" zu entwickeln. Anhand dieses Algorithmus geben wir auch Empfehlungen, wann ein Bewerber zur weiteren Begutachtung zu einem Augenarzt überwiesen werden sollte.
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