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Boris Dollinger analysiert die Entwicklung der Sicherungsgrundschuld von ihren Anfängen im frühen 19. Jahrhundert über die Aufnahme ins Bürgerliche Gesetzbuch bis zur Reform durch das Risikobegrenzungsgesetz. Den Schwerpunkt legt er hierbei auf das Abhängigkeitsverhältnis des dinglichen Rechts zur gesicherten Forderung, insbesondere auf die Einredendrittwirkung. Der Autor nimmt dies zum Anlass, Geschichte, Inhalt und Formen der Akzessorietät und ihres Ersatzes im Kreditsicherungsrecht insgesamt umfassend zu beleuchten. Insbesondere analysiert er, welche Änderungen sich im Recht der…mehr

Produktbeschreibung
Boris Dollinger analysiert die Entwicklung der Sicherungsgrundschuld von ihren Anfängen im frühen 19. Jahrhundert über die Aufnahme ins Bürgerliche Gesetzbuch bis zur Reform durch das Risikobegrenzungsgesetz. Den Schwerpunkt legt er hierbei auf das Abhängigkeitsverhältnis des dinglichen Rechts zur gesicherten Forderung, insbesondere auf die Einredendrittwirkung. Der Autor nimmt dies zum Anlass, Geschichte, Inhalt und Formen der Akzessorietät und ihres Ersatzes im Kreditsicherungsrecht insgesamt umfassend zu beleuchten. Insbesondere analysiert er, welche Änderungen sich im Recht der Sicherungsgrundschuld durch die Einführung des
1192 Abs. 1a ergeben haben und entwickelt Lösungsansätze für die Vielzahl der durch die Reform entstandenen neuen Fragen. Ebenfalls setzt sich der Autor kritisch mit der vorherrschenden Ansicht zur für Altfälle weitergeltenden bisherigen Rechtslage auseinander und untersucht die Auswirkungen der Reform auf andere Sicherungsrechte.
Autorenporträt
Boris Roman Dollinger wurde im Jahr 1981 in Nürtingen geboren. Im Oktober 2001 begann er das Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, das er im Januar 2007 mit der ersten juristischen Staatsprüfung abschloss. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Stuttgart von April 2007 bis März 2009 und dem zweiten juristischen Staatsexamen im April 2009 nahm er eine Tätigkeit als Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Finkenauer in Tübingen auf, während der seine Dissertation entstand. Seit Juni 2012 ist er als Rechtsanwalt in einer wirtschaftsrechtlich orientierten Sozietät in Stuttgart tätig.