Die Geschichte der Bündner Säumergenossenschaften (Porten) wurde schon oft geschrieben. Die Aufhebung der Portenrechte wird meist mit sturem Festhalten der Porten an alten Privilegien ohne entsprechende Verpflichtungen umschrieben. In dieser Arbeit werden anhand zahlreicher lokaler Quellen (Porten-, Landschafts- und Dorfprotokolle) zwei Aspekte vertieft: das Ladungsrecht und die Strassenunterhaltungspflicht. Für das Ladungsrecht werden die zeitlich unterschiedlichen Definitionen und Deutungen aufgezeigt. Gerade im 19. Jahrhundert gingen die Säumer und Fuhrleute konstruktiv mit den Inhalten ihrer Rechte um. Dennoch blieb den Speditoren nach der Aufhebung der Portenrechte nichts anderes übrig, als die Arbeitsabläufe wie in früheren Jahren zu gestalten; aus dem Vorrecht wurde ein Vertrag. Im 19. Jahrhundert baute der Kanton eine Fahrstrasse mit "fremdem" Geld, war aber im Strassenunterhalt weiterhin auf die preiswerte und nach Bedarf verfügbare Arbeitskraft der Ansässigen (der Portengenossen) und die Materiallieferung vor Ort angewiesen. Die hierfür abgeschlossenen Verträge mit den Strassengemeinden blieben auch nach der Verlagerung des Transits auf die Schiene wirksam.