Inhaltsangabe:Einleitung: Humanes Erythropoietin (EPO) wurde erstmals 1977 von Miyake, Kung und Goldwasser aus dem Urin von Patienten mit aplastischer Anämie isoliert. Das humane endogene Glykoprotein EPO, das überwiegend in der Niere produziert wird, ist an der Differenzierung und Reifung der roten Blutzellen (Erythropoese) beteiligt. Seit mehr als zehn Jahren wird dieses Hormon gentechnologisch hergestellt und als rekombinantes EPO (rhEPO) zu therapeutischen Zwecken eingesetzt. Es findet Anwendung bei der Behandlung renaler Anämie, aber auch bei der Steigerung der autologen Blutgewinnung bei Patienten, die an einem Spendeprogramm zur Vermeidung von Fremdblutkonserven teilnehmen, so z.B. bei größeren operativen Eingriffen, die einen großen Blutvolumenersatz fordern. 1991 konnte Ekblom und später auch Audran zeigen, dass die Injektion von rhEPO bei gesunden trainierten Athleten zu einer Zunahme des Hämatokritwerts, der Hämoglobin-Konzentration sowie zu einer Erhöhung der maximalen Sauerstoffaufnahmefähigkeit führt. Parallel dazu konnte eine Steigerung der maximalen Leistungsfähigkeit aufgezeigt werden. Der Missbrauch von gentechnisch hergestelltem EPO birgt Gefahren. Ein stark erhöhter Hämatokritwert kann eine Erhöhung der Blutviskosität verursachen, die wiederum u.a. das Thromboserisiko steigert. Bereits 1990 wurde gentechnisch hergestelltes EPO vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) auf die Liste der verbotenen Substanzen gesetzt, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine Methode zum direkten Nachweis des Missbrauchs von rhEPO zur Verfügung stand. Die UCI (Union Cycliste Internationale) und die FIS (Fédération Internationale de Ski) führten ab 1997 zufällige Blutkontrollen vor Wettkämpfen ein, um dem Missbrauch von rhEPO entgegenzuwirken. Bis heute werden bei diesen Kontrollen die Blutparameter Hämatokrit bzw. Hämoglobin gemessen, die als sog. indirekte Marker eines rhEPO-Missbrauchs fungieren. Die Verbände legten für diese Blutparameter Grenzwerte fest. Im Falle einer Überschreitung der Grenzwerte wird der Athlet aus gesundheitlichen Gründen von dem laufenden Wettkampf ausgeschlossen und erhält eine zweiwöchige Startsperre. Um schon im Vorfeld einer möglichen Anwendung der Dopingsubstanz EPO deren Wirkungen und Nebenwirkungen abschätzen zu können, ist es notwendig, die normalen Wechselwirkungen zwischen körperlicher Arbeit und Training einerseits und EPO-Produktion und EPO-Plasmakonzentration andererseits zu kennen. Da aber in der [...]
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