Kaum ein strafprozessuales Thema hat Lehre und Praxis so bewegt wie das Teilnahmerecht: Einerseits bildet dieses ein Gegengewicht zur stark ausgebauten Stellung der Staatsanwaltschaft, anderseits kollidiert es mit dem inquisitorischen Charakter des Vorverfahrens. Während sich die Diskussion bislang auf die beschuldigte Partei beschränkte, widmet sich vorliegende Arbeit dem Teilnahmerecht der Privatklägerin. Im Kontext mit dieser Partei stellen sich weitere, nicht minder spannende Fragen. Klar ist, dass das privatklägerische Recht gemäss Art. 147 StPO mindestens den gleichen Einschränkungen unterliegt wie dasjenige der beschuldigten Person. Unklar scheint hingegen, wie das in Abs. 4 vorgesehene Verwertungsverbot umzusetzen ist, wenn das Teilnahmerecht des Privatklägers verletzt wird. Die Arbeit zeigt die Konsequenzen dieser Bestimmung auf. Autorin: Dr. iur. Bettina Alexandra Tanner
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