Der Nachweis von Herztraumata ist für die bildgebende Diagnostik eine Herausforderung. Beim Verstorbenen kann gezielt nach einer Herzverletzung gesucht werden, Belastungen durch Umlagerung, Wiederholung und Strahlenbelastung spielen keine Rolle, der Befund lässt sich durch eine Autopsie bestätigen. Bei Lebenden können anders als bei Verstorbenen nicht immer alle Herzverletzungen erfasst werden. Der Nachweis eines Traumas mit bildgebenden Verfahren bietet beim Lebenden einen Vorteil/Beitrag für die Behandlungsplanung, Prognoseabschätzung und Klärung eines Tat-/ Unfallhergangs. Diesem steht der Nachteil einer Belastung des Patienten mit möglicher Gefährdung gegenüber, insbesondere bei fehlenden Konsequenzen für eine Therapie. Darum wurden die mit der bildgebenden Diagnostik nachgewiesenen Verletzungen an Lebenden zusammengestellt, sowie mit der bildgebenden Diagnostik und/oder mit der Autopsie Verstorbener verglichen. Geprüft wurde, welche Befunde der bildgebenden Diagnostik für die Herzverletzungen beim Lebenden und beim Verstorbenen beschrieben werden und ob sich bei Verstorbenen Befunde erheben lassen, die bei Lebenden nicht erfasst würden.