In den letzten Jahrzehnten hat die Unternehmensreputation einen immer höheren Stellenwert erlangt. Daher sind Unternehmen darauf bedacht diese bestmöglich zu schützen. Unternehmen stellen Produkte nicht isoliert her, sondern sind vielmehr von verschiedenen Zulieferern abhängig. Der Autor geht deshalb der Frage nach, ob und inwieweit sich Schadensersatzansprüche ableiten lassen, falls ein Geschäftspartner seiner vertraglichen Pflicht nicht nachkommt und dies in einer Reputationsschädigung für den anderen Vertragspartner resultiert. Hierzu nimmt der Autor auf das UN-Kaufrecht (CISG) Bezug, um…mehr
In den letzten Jahrzehnten hat die Unternehmensreputation einen immer höheren Stellenwert erlangt. Daher sind Unternehmen darauf bedacht diese bestmöglich zu schützen. Unternehmen stellen Produkte nicht isoliert her, sondern sind vielmehr von verschiedenen Zulieferern abhängig. Der Autor geht deshalb der Frage nach, ob und inwieweit sich Schadensersatzansprüche ableiten lassen, falls ein Geschäftspartner seiner vertraglichen Pflicht nicht nachkommt und dies in einer Reputationsschädigung für den anderen Vertragspartner resultiert. Hierzu nimmt der Autor auf das UN-Kaufrecht (CISG) Bezug, um anschließend die Verbindung zum deutschen Schuldrecht herzustellen.
Behrad Lalani studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld, wo er als Wissenschaftliche Hilfskraft tätig war. In dieser Zeit war er Mitglied eines Forschungsprojekt für das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Bielefeld.
Inhaltsangabe
Vorstellung des Konzepts der Reputation - Reputationsschäden und die Frage der Schadensersatzpflicht - Beurteilung nach dem CISG als Anknüpfungspunkt - Beurteilung nach dem deutschen Schuldrecht mit Bezug auf das CISG - Vorschläge für eine Gesetzesnovellierung
Vorstellung des Konzepts der Reputation - Reputationsschäden und die Frage der Schadensersatzpflicht - Beurteilung nach dem CISG als Anknüpfungspunkt - Beurteilung nach dem deutschen Schuldrecht mit Bezug auf das CISG - Vorschläge für eine Gesetzesnovellierung
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