Die Effektivität des schiedsgerichtlichen Rechtsschutzes setzt voraus, dass staatliche Gerichte die Einleitung und Durchführung des Schiedsprozesses in bestimmten Situationen durch geeignete Maßnahmen unterstützen können. Das deutsche Schiedsrecht erlaubt staatsgerichtliche Unterstützung - im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsordnungen - auch zugunsten ausländischer Schiedsverfahren. Damit nimmt es eine internationale Vorreiterrolle ein, da staatsvertragliche Regelungen für internationale Rechtshilfehandlungen zugunsten privater Schiedsverfahren fehlen. Ben Steinbrück untersucht das Kooperationsverhältnis zwischen der staatlichen Gerichtsbarkeit und ausländischen privaten Schiedsgerichten anhand einer umfassenden rechtsvergleichenden Analyse des deutschen Schiedsrechts und zeigt auf, warum und in welchen Fällen grenzüberschreitende Unterstützungsmaßnahmen geboten sind. 'Die Veröffentlichung der Arbeit wurde u.a. von der Johanna und Fritz Buch Gedächtnisstiftung, Hamburg, mit einem großzügigen Druckkostenzuschuss gefördert.' Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaft in Köln; Magister Juris-Studium in Oxford; 2008 Promotion; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Referendar am Hanseatischen OLG Hamburg.
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