Vielfältige Modalitäten des Appells, der Unterbrechung und Transzendenz konfigurieren die Erfahrung des Rechts. Der Anspruch, das gesellschaftliche Verfügen zu überschreiten, vermittelt rechtlichen Strukturen ausgeprägte Tendenzen der Entfremdung. Doch die ärgerliche Widerständigkeit gegenüber dem unbefangenen Denken und Handeln bekundet auch beharrlich die Grenzen des herrschenden Bewusstseins und meldet dahinter die Ansprüche des Ausgeschlossenen, Übersehenen und Unvernommenen an. Durch die vermachtete Dürftigkeit gegebener Rechtsverhältnisse hindurch nährt Recht so den befreienden Sinn für das Andere. Höchst prekär, immer ungewiss, aber eben darin unauslöschlich.In der Rekonstruktion einer unterbelichteten Linie moderner Rechtstheorie, die vom Deutschen Idealismus zum Alteritätsdenken des 20. Jahrhunderts führt, erkundet die Studie das schillernde Versprechen rechtlicher Fremdheit.