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Gewinnbeteiligungen Dritter, d. h. von Personen, die nicht zum Kreis der Gesellschafter gehören, finden in der Praxis vielfach Verwendung, etwa als Bestandteil mezzaniner Finanzierungsinstrumente oder im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung. Verschiedene Vertragstypen, wie das partiarische Darlehen, das Genussrecht oder die stille Gesellschaft, sehen eine Gewinnbeteiligung als Hauptinhalt vor. Das Aktienrecht enthält mit § 221 AktG und § 292 Abs. 1 Nr. 2, §§ 293 ff. AktG zwei unterschiedliche Regelungssysteme, die jeweils hohe Anforderungen für die Begründung einer vertraglichen Gewinnbeteiligung…mehr

Produktbeschreibung
Gewinnbeteiligungen Dritter, d. h. von Personen, die nicht zum Kreis der Gesellschafter gehören, finden in der Praxis vielfach Verwendung, etwa als Bestandteil mezzaniner Finanzierungsinstrumente oder im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung. Verschiedene Vertragstypen, wie das partiarische Darlehen, das Genussrecht oder die stille Gesellschaft, sehen eine Gewinnbeteiligung als Hauptinhalt vor. Das Aktienrecht enthält mit § 221 AktG und § 292 Abs. 1 Nr. 2, §§ 293 ff. AktG zwei unterschiedliche Regelungssysteme, die jeweils hohe Anforderungen für die Begründung einer vertraglichen Gewinnbeteiligung statuieren. Im Gegensatz dazu fehlt eine entsprechende Bestimmung im GmbH-Recht. Ziel dieser Untersuchung ist es, die verschiedenen Formen der vertraglichen Gewinnbeteiligung im Hinblick auf den Regelungstyp, ihren Einsatzzweck und den Vertragsinhalt zu kategorisieren. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wird ein Anforderungsregime für die Begründung gewinnbezogener Verträge durch eine GmbH entwickelt.
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Autorenporträt
Benedikt Mack studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Das Referendariat absolvierte er in Augsburg und München. Die Promotion erfolgte im Januar 2022 durch die Universität Augsburg. Die Dissertation wurde von Prof. Dr. Michael Kort betreut. Benedikt Mack ist seit November 2017 im bayerischen Notariat tätig, zunächst als Notarassessor und seit März 2022 als Notar in Regen.