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Die Arbeit berührt ein zentrales dogmatisches Problem an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht. Es geht um die oft relevante Frage, ob der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen im Einzelfall auch dann einen Kontrollmaßstab bildet, wenn das Gesetz eine "gebundene" Entscheidung vorgibt. Dabei sollen "gebundene" Normen und Ermessensrechtssätze - in Übereinstimmung mit neueren Entwicklungen in der Rechtsprechung und in Abkehr vom herrschenden Verständnis in der Wissenschaft, die atypische, unverhältnismäßige Einzelfälle bei der…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit berührt ein zentrales dogmatisches Problem an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht. Es geht um die oft relevante Frage, ob der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen im Einzelfall auch dann einen Kontrollmaßstab bildet, wenn das Gesetz eine "gebundene" Entscheidung vorgibt. Dabei sollen "gebundene" Normen und Ermessensrechtssätze - in Übereinstimmung mit neueren Entwicklungen in der Rechtsprechung und in Abkehr vom herrschenden Verständnis in der Wissenschaft, die atypische, unverhältnismäßige Einzelfälle bei der Ausführung "gebundener" Normen als Kollateralschäden und ein Problem der (abstrakten) Verhältnismäßigkeit einer Norm versteht - keine streng gegensätzlichen Rechtsfolgentypen bilden, sondern sich in der Dichte der Determination der Exekutive bloß graduell voneinander unterscheiden. Grundlage dieser Betrachtung ist ein verändertes Verständnis der Gesetzesbindung der Verwaltung.
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Autorenporträt
Benedikt Vogt studied law at Heinrich-Heine-University Düsseldorf (Germany). After his first legal state examination in 2015 he worked as a research fellow at the university's Chair for Public Law with Prof. Lothar Michael while completing his doctoral thesis. In 2018 he began his legal traineeship at the Berlin Higher Regional Court, working for the Regional Court, the Public Prosecutor's Office (Department for Organised Crime), the Federal Chancellery's Cabinet and Parliament Division and the law firm Redeker Sellner Dahs in its department of constitutional and public commercial law. He will complete his legal traineeship at the Sino-German Legal Cooperation Programme in Beijing.