Despite the historical and contemporary significance of the Sharia, it has not yet been possible to solve the puzzle of its origins. Whereas previous research has postulated a greater or lesser degree of endogenous Islamic development, the present study reaches a different conclusion, namely that at the end of the 8th century Muslim state lawyers in Baghdad codified an Islamic â??Imperial Lawâ?, oriented strongly towards Roman-Byzantine law. It is part of an Islamic-Byzantine context, and can only be explained against this intercultural background.
Die bisherige Forschung geht davon aus, dass das islamische Recht von unabhängigen Juristen entwickelt wurde. Dabei sind mitunter Einflüsse aus fremden Rechtssystemen eingeräumt worden, doch eine gezielte Rezeption galt stets als ausgeschlossen. In einer Vergleichsanalyse, die auf der Prämisse einer massiven Interaktion der Kulturen in jener Zeit basiert, lässt sich nun nachweisen, dass das erste monumentale Rechtswerk im Islam, die Zahir ar-riwaya des Saybani, strukturell und inhaltlich auf dem Rh ton beruht - einer griechischen Version jenes Regelwerkes, das später in Europa als Corpus Iuris Civilis Verbreitung fand. Inspiriert durch die byzantinische Reichsrechtsidee kodifizierten muslimische Staatsjuristen in Bagdad das islamische "Reichsrecht", das aber angesichts der Opposition frommer Überlieferer durch Traditionen legitimiert werden musste. Nachdem sich das Reichsrecht in weiten Teilen des Kalifats etabliert hatte, bewirkte der revolutionäre Triumph der Orthodoxie Mitte des 9. Jahrhunderts dessen Übergang in ein Juristenrecht, das nun in den Händen unabhängiger Gelehrter lag.
Die bisherige Forschung geht davon aus, dass das islamische Recht von unabhängigen Juristen entwickelt wurde. Dabei sind mitunter Einflüsse aus fremden Rechtssystemen eingeräumt worden, doch eine gezielte Rezeption galt stets als ausgeschlossen. In einer Vergleichsanalyse, die auf der Prämisse einer massiven Interaktion der Kulturen in jener Zeit basiert, lässt sich nun nachweisen, dass das erste monumentale Rechtswerk im Islam, die Zahir ar-riwaya des Saybani, strukturell und inhaltlich auf dem Rh ton beruht - einer griechischen Version jenes Regelwerkes, das später in Europa als Corpus Iuris Civilis Verbreitung fand. Inspiriert durch die byzantinische Reichsrechtsidee kodifizierten muslimische Staatsjuristen in Bagdad das islamische "Reichsrecht", das aber angesichts der Opposition frommer Überlieferer durch Traditionen legitimiert werden musste. Nachdem sich das Reichsrecht in weiten Teilen des Kalifats etabliert hatte, bewirkte der revolutionäre Triumph der Orthodoxie Mitte des 9. Jahrhunderts dessen Übergang in ein Juristenrecht, das nun in den Händen unabhängiger Gelehrter lag.