Vor dem Hintergrund der englischen Verfassungsreformen seit 1997 beleuchtet die Arbeit die Auswirkungen des Human Rights Act 1998 auf die verwaltungsgerichtliche Kontrolle, die sich wesentlich im Verfahren des judicial review manifestiert. Anhand der Fragestellung der Konstitutionalisierung widmet sich der Autor zunächst dem Aspekt der Subjektivierung des Verwaltungsrechtsschutzes und dem Einfluss der Garantie von Grundrechten auf die Kontrolldichte und die verfassungsrechtliche Legitimierung des judicial review. Die Arbeit mündet in Überlegungen, ob sich mit dem Human Rights Act eine Rechtsordnung herausgebildet hat, in der diesem Verfassungsgesetz mit seiner erstmaligen gesetzlichen Anerkennung von Grundrechten im englischen Recht ein höherrangiger Status zukommt.
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